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VB.2022.00616 • VG ZH VB.2022.00616 KI-generiert

Employee Performance Termination Due to Procedural Violations

Geschäftsnummer VB.2022.00616
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An employee was terminated due to insufficient performance in administrative and financial matters, which are crucial aspects of her role. While the employer had valid grounds for termination and had previously alerted the employee to the need for improvement, the employer failed to formally establish a probationary period and grant the employee the right to be heard regarding the termination. Consequently, the court ruled that the employee is entitled to compensation for these procedural violations, affirming the previously awarded compensation of one month's salary as appropriate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kündigung | [Die Beschwerdeführerin war seit Januar 2020 bei einem Zweckverband im Fachbereich Erwachsenenschutz als Berufsbeiständin angestellt. Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis im April 2021 aufgrund mangelhafter Leistung.] Aus den Mitarbeiterbeurteilungen ergibt sich, dass die Arbeitsleistungen der Beschwerdeführerin in administrativen bzw. finanziellen Belangen ungenügend waren. Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Aspekt der Arbeit einer Berufsbeiständin. Ein sachlicher Kündigungsgrund ist gegeben. Der Beschwerdegegner wies die Beschwerdeführerin mehrfach darauf hin, dass sie ihre Leistungen im administrativen Bereich verbessern müsse. Er unterliess es aber, ausdrücklich eine Bewährungsfrist anzuordnen und ihr das rechtliche Gehör zur Kündigung zu gewähren. Damit verletzte er die Verfahrensvorschriften, weshalb der Beschwerdeführerin ein Entschädigungsanspruch zukommt. Die vorinstanzlich zugesprochene Entschädigung in Höhe eines Monatslohns ist nicht zu tief (E. 4 und 5). Abweisung.

Schlagwörter

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Verfahrensverletzungen Beendigung des Arbeitsverhältnisses Probezeit Aufführungsrecht Leistungslohn Ersatzvornahme

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 18 Abs. 2 PG

Used as the legal basis for granting compensation due to procedural violations in the termination of employment.

§ 19 PG

Cited in relation to the employee's right to adequate performance and the employer's obligation to address deficiencies.

§ 31 Abs. 1 PG

Provides the legal framework for the termination of employment relationships within the public sector.

§ 16 Abs. 1 lit. a VVPG

Likely related to the procedural requirements or substantive grounds for termination in the context of the Public Service Staff Ordinance (VVPG).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00616

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00616 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.06.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Kündigung · [Die Beschwerdeführerin war seit Januar 2020 bei einem Zweckverband im Fachbereich Erwachsenenschutz als Berufsbeiständin angestellt. Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis im April 2021 aufgrund mangelhafter Leistung.] Aus den Mitarbeiterbeurteilungen ergibt sich, dass die Arbeitsleistungen der Beschwerdeführerin in administrativen bzw. finanziellen Belangen ungenügend waren.

Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Aspekt der Arbeit einer Berufsbeiständin. Ein sachlicher Kündigungsgrund ist gegeben. Der Beschwerdegegner wies die Beschwerdeführerin mehrfach darauf hin, dass sie ihre Leistungen im administrativen Bereich verbessern müsse. Er unterliess es aber, ausdrücklich eine Bewährungsfrist anzuordnen und ihr das rechtliche Gehör zur Kündigung zu gewähren. Damit verletzte er die Verfahrensvorschriften, weshalb der Beschwerdeführerin ein Entschädigungsanspruch zukommt. Die vorinstanzlich zugesprochene Entschädigung in Höhe eines Monatslohns ist nicht zu tief (E. 4 und 5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES BEWÄHRUNGSFRIST KÜNDIGUNG MANGELHAFTE LEISTUNG ORDENTLICHE KÜNDIGUNG RECHTLICHES GEHÖR · Rechtsnormen: · § 18 Abs. 2 PG § 19 PG § 31 Abs. 1 PG § 16 Abs. 1 lit. a VVPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3