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VB.2022.00579 • VG ZH VB.2022.00579 KI-generiert

Revocation of Residency Permit for Concealing Marriage Upheld

Geschäftsnummer VB.2022.00579
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the revocation of a residency permit because the applicant had concealed the existence of his Bangladeshi wife from the authorities. This deception constituted a ground for revocation, as the applicant likely would have lost his residency status in Switzerland in 2008 had this parallel relationship been known. The court found the revocation to be proportionate, considering the applicant could rely on family support in Bangladesh.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | Indem der Beschwerdeführer den Behörden die Existenz seiner Bangladescher Ehefrau verschwieg, erfüllt er einen Widerrufsgrund, zumal er seinen ausländerrechtlichen Status in der Schweiz mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits 2008 verloren hätte, wenn die Parallelbeziehung bekannt gewesen wäre (E.3). Der Widerruf ist verhältnismässig, zumal der Beschwerdeführer in Bangladesch auf ein familiäres Umfeld zurückgreifen kann (E.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Gültigkeit der Ehe Aufenthaltsbewilligungen Auflösung des Güterstandes Nachweis der Staatenlosigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG

This provision is cited as the legal basis for the revocation of the settlement permit due to the applicant concealing the existence of his Bangladeshi wife.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00579

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00579 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.01.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.12.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · Indem der Beschwerdeführer den Behörden die Existenz seiner Bangladescher Ehefrau verschwieg, erfüllt er einen Widerrufsgrund, zumal er seinen ausländerrechtlichen Status in der Schweiz mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits 2008 verloren hätte, wenn die Parallelbeziehung bekannt gewesen wäre (E.3).

Der Widerruf ist verhältnismässig, zumal der Beschwerdeführer in Bangladesch auf ein familiäres Umfeld zurückgreifen kann (E.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG PARALLELBEZIEHUNG SCHEINEHE TÄUSCHUNG DER BEHÖRDEN WIDERRUF · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3