Inmate Disciplinary Action Upheld for Insult and Disobedience
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld a one-day arrest as a disciplinary penalty imposed on an inmate for insulting staff, disturbing the security of the facility, and disobeying instructions, finding that the inmate's actions toward another inmate were not purely defensive and that calling a staff member a derogatory name constituted defamation. The court reasoned that the inmate's behavior violated specific provisions of the Detention Execution Act, and rejected the inmate's arguments regarding alleged mistreatment or lack of psychiatric care as irrelevant to the immediate disciplinary matter and unsupported by evidence, ultimately affirming the penalty as proportionate and denying the request for free legal aid due to the case's evident lack of prospects for success.
Legislator-Regeste
AmtlichDisziplinarstrafe | Disziplinarstrafe. [Arrest von einem Tag wegen Beschimpfung von Personen in der Vollzugseinrichtung, Störung oder Gefährdung der Ordnung oder Sicherheit der Vollzugseinrichtung und Zuwiderhandlung von Weisungen und Ermahnungen des Personals.] Beim Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber dem Mitgefangenen handelte es sich nicht um eine reine Abwehrhandlung und die Betitelung der Aufseherin/Betreuerin mit "blöde Kuh" stellt eine Beleidigung dar; die Vorinstanzen werteten das Gebaren des Beschwerdeführers daher zu Recht als Verstoss gegen § 23b Abs. 2 lit. a, c und k StJVG. Die angeblich fehlende Behandlung des psychischen Leidens des Beschwerdeführers in der Vollzugseinrichtung bzw. die angebliche, unrechtmässige Nichtabgabe von Medikamenten gehört nicht zum Streitgegenstand. Dafür, dass dies – wie der Beschwerdeführer rügt – die Ursache für sein infrage stehendes Verhalten gewesen sein soll, gibt es keine Anhaltspunkte. Die verhängte Sanktion kann schliesslich nicht als unverhältnismässig bezeichnet werden (E. 4). Abweisung des Gesuchs des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 5.1). Abweisung.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe provision was cited as a basis for judging the appellant's conduct as an infringement.
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This procedural rule was applied in the dispositive regarding the rejection of the request for free legal aid due to obvious lack of prospects of success.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00566
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00566 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.12.2022 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in Strafsachen gegen diesen Entscheid am 20.01.2023 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Disziplinarstrafe · Disziplinarstrafe. [Arrest von einem Tag wegen Beschimpfung von Personen in der Vollzugseinrichtung, Störung oder Gefährdung der Ordnung oder Sicherheit der Vollzugseinrichtung und Zuwiderhandlung von Weisungen und Ermahnungen des Personals.] Beim Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber dem Mitgefangenen handelte es sich nicht um eine reine Abwehrhandlung und die Betitelung der Aufseherin/Betreuerin mit "blöde Kuh" stellt eine Beleidigung dar; die Vorinstanzen werteten das Gebaren des Beschwerdeführers daher zu Recht als Verstoss gegen § 23b Abs. 2 lit. a, c und k StJVG.
Die angeblich fehlende Behandlung des psychischen Leidens des Beschwerdeführers in der Vollzugseinrichtung bzw. die angebliche, unrechtmässige Nichtabgabe von Medikamenten gehört nicht zum Streitgegenstand. Dafür, dass dies – wie der Beschwerdeführer rügt – die Ursache für sein infrage stehendes Verhalten gewesen sein soll, gibt es keine Anhaltspunkte. Die verhängte Sanktion kann schliesslich nicht als unverhältnismässig bezeichnet werden (E. 4). Abweisung des Gesuchs des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 5.1).
Abweisung. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG ARREST BESCHIMPFUNG DISZIPLINARSTRAFE NACHFRIST OFFENSICHTLICHE AUSSICHTSLOSIGKEIT UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) · Rechtsnormen: · § 22 Abs. I HaftungsG § 23b Abs. II lit. a StJVG § 23b Abs. II lit. c StJVG § 23b Abs. II lit. k StJVG § 23c Abs. I lit. i StJVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4