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VB.2022.00549 • VG ZH VB.2022.00549 KI-generiert

National Denied Residence Permit After Repeated Sham Marriage Reconsideration Requests

Geschäftsnummer VB.2022.00549
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A national who married a citizen in 2008 had a prior application for a residence permit denied due to the marriage being deemed a sham, a decision that became legally binding after all appeals failed. The applicant subsequently filed a fourth request for reconsideration, asserting the marriage was now genuinely lived, which under certain circumstances can constitute a new fact justifying a reopening of the case; however, the court found that extremely high evidentiary standards applied due to the repeated requests, and the applicants failed to adequately demonstrate a significant change in their relationship characterized by mutual dependency over recent years, leading to the dismissal of the application as prospectively futile.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | [Der Beschwerdeführer, ein 1964 geborener Staatsangehöriger Kosovos, heiratete im Jahr 2008 die Beschwerdeführerin, eine 1945 geborene Schweizerin; ein anschliessend gestelltes Gesuch um Aufenthaltsbewilligung wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei dieser Ehe um eine Scheinehe handle. Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden.] Wird nach einer Bewilligungsverweigerung wegen Scheinehe geltend gemacht, es liege nun (wiederum) eine tatsächlich gelebte Ehe vor, kann dies eine neue Tatsache darstellen, die ein Rückkommen auf die rechtskräftig gewordene Wegweisung rechtfertigt. Hier sind an den diesbezüglichen Nachweis dabei hohe Anforderungen zu stellen, weil es sich bereits um das vierte Wiedererwägungsgesuch der Beschwerdeführenden handelt (E. 4.2). Die Beschwerdeführenden haben nicht ausreichend dargetan, inwiefern sich ihre durch gegenseitige Abhängigkeiten geprägte Beziehung in den letzten Jahren massgebend geändert habe (zum Ganzen E. 4.3 ff.). Abweisung UP wegen Aussichtslosigkeit des Verfahrens. Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit und der Gerichtsschreiberin.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Feststellung einer Scheinehe Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Wiedererwägung des Asylgesuchs Ehefähigkeit Mischehe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. 2 BV

This article concerning the right to be heard was cited in the legal norms section, suggesting its potential application in the reasoning, although the final order summary is limited to procedural rulings.

Art. 42 Abs. 1 AIG

This article concerning residence permits was cited in the legal norms section.

Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG

This article concerning residence permits was cited in the legal norms section.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00549

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00549 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.04.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 12.06.2024 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · [Der Beschwerdeführer, ein 1964 geborener Staatsangehöriger Kosovos, heiratete im Jahr 2008 die Beschwerdeführerin, eine 1945 geborene Schweizerin; ein anschliessend gestelltes Gesuch um Aufenthaltsbewilligung wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei dieser Ehe um eine Scheinehe handle.

Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden.] Wird nach einer Bewilligungsverweigerung wegen Scheinehe geltend gemacht, es liege nun (wiederum) eine tatsächlich gelebte Ehe vor, kann dies eine neue Tatsache darstellen, die ein Rückkommen auf die rechtskräftig gewordene Wegweisung rechtfertigt. Hier sind an den diesbezüglichen Nachweis dabei hohe Anforderungen zu stellen, weil es sich bereits um das vierte Wiedererwägungsgesuch der Beschwerdeführenden handelt (E. 4.2). Die Beschwerdeführenden haben nicht ausreichend dargetan, inwiefern sich ihre durch gegenseitige Abhängigkeiten geprägte Beziehung in den letzten Jahren massgebend geändert habe (zum Ganzen E. 4.3 ff.).

Abweisung UP wegen Aussichtslosigkeit des Verfahrens. Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit und der Gerichtsschreiberin. · --- · Stichworte: · AMOR SUPERVENIENS ANTIZIPIERTE BEWEISWÜRDIGUNG EHEGATTENNACHZUG GEHÖRSVERLETZUNG MÜNDLICHE ANHÖRUNG NEUE BEWEISMITTEL NEUE TATSACHEN SCHEINEHE WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG Art. 29 Abs. 2 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4