Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00518 • VG ZH VB.2022.00518 KI-generiert

Municipal Building Protection and Internal Structure Restoration Dispute

Geschäftsnummer VB.2022.00518
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed appeals against a municipal decision concerning the protection of a building, specifically involving the restoration of a partially altered internal structure and a removed tiled stove, as well as an expanded scope of protection covering the vertical load-bearing structure and the resulting three-room-deep floor plan. The court reasoned that although it could deviate from the official expert reports concerning the object's protectability and the tiled stove's specific status, it found the vertical structure and the resulting floor plan structure worthy of protection, deeming the required reinstatement of the altered interior structure proportionate, even if it amounted to actual restoration. Furthermore, the court upheld the lower authority's finding that the tiled stove was protectable and ruled that its restoration, either by reinstallation or replacement with a corresponding model, was proportionate, ultimately granting the appeal concerning the internal structure restoration but dismissing the appeal regarding the expanded scope of protection.

Legislator-Regeste

Amtlich

Unterschutzstellung | Wiederherstellung einer teilweise veränderten Binnenstruktur sowie eines entfernten Kachelofens. [Der Beschwerdeführer im Verfahren VB.2022.00518 wehrt sich gegen die von der Vorinstanz verneinte Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung des nach dem Erwerb durch die aktuelle Eigentümerin entfernten Kachelofens. Die Beschwerdeführerin im Verfahren VB.2022.00575 wehrt sich gegen den mit vorinstanzlichem Urteil gegenüber dem kommunalen Unterschutzstellungsbeschluss (insbesondere um die vertikale Tragstruktur bzw. die dreiraumtiefe Grundriss- mit bauzeitlicher Erschliessungsstruktur) erweiterten Schutzumfang.] Vorliegend bestehen triftige Gründe im Sinn der Rechtsprechung, um von den beiden zur Klärung der Frage der Schutzwürdigkeit des Objekts im Allgemeinen sowie des in der Stube befindlichen Kachelofens im Besonderen erstellten Amtsgutachten abzuweichen (E. 4). Schutzwürdigkeit auch der vertikalen Tragstruktur des Gebäudeteils sowie der sich hieraus ergebenden dreiraumtiefen Grundrissstruktur. Das Objekt ist mit Bezug auf die nach Erwerb des Objekts veränderte Binnenstruktur wieder instandzustellen. Selbst eine eigentliche Wiederherstellung wäre insoweit als verhältnismässig zu betrachten (E. 5). Die Vorinstanz hat den Kachelofen zu Recht als schutzwürdig qualifiziert. Die Pflicht zur Wiederherstellung in Form der Einsetzung des entfernten Kachelofens oder eines diesem entsprechenden Modells erweist sich vorliegend als verhältnismässig (E. 6). Gutheissung im Verfahren VB.2022.00518. Abweisung im Verfahren VB.2022.00575.

Schlagwörter

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Bauplan Baukontrolle Schutzbereich des Patents Brandschaden öffentlich-rechtliches Bauverbot bauliche Änderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 203 Abs. I Ziff. c PBG

Cited as the legal provision governing the substance of the decision regarding the protection order and restoration requirements.

§ 7 VRG

Cited as a procedural provision applicable to the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00518

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00518 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.06.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Unterschutzstellung · Wiederherstellung einer teilweise veränderten Binnenstruktur sowie eines entfernten Kachelofens. [Der Beschwerdeführer im Verfahren VB.2022.00518 wehrt sich gegen die von der Vorinstanz verneinte Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung des nach dem Erwerb durch die aktuelle Eigentümerin entfernten Kachelofens.

Die Beschwerdeführerin im Verfahren VB.2022.00575 wehrt sich gegen den mit vorinstanzlichem Urteil gegenüber dem kommunalen Unterschutzstellungsbeschluss (insbesondere um die vertikale Tragstruktur bzw. die dreiraumtiefe Grundriss- mit bauzeitlicher Erschliessungsstruktur) erweiterten Schutzumfang.] Vorliegend bestehen triftige Gründe im Sinn der Rechtsprechung, um von den beiden zur Klärung der Frage der Schutzwürdigkeit des Objekts im Allgemeinen sowie des in der Stube befindlichen Kachelofens im Besonderen erstellten Amtsgutachten abzuweichen (E. 4).

Schutzwürdigkeit auch der vertikalen Tragstruktur des Gebäudeteils sowie der sich hieraus ergebenden dreiraumtiefen Grundrissstruktur. Das Objekt ist mit Bezug auf die nach Erwerb des Objekts veränderte Binnenstruktur wieder instandzustellen. Selbst eine eigentliche Wiederherstellung wäre insoweit als verhältnismässig zu betrachten (E. 5). Die Vorinstanz hat den Kachelofen zu Recht als schutzwürdig qualifiziert. Die Pflicht zur Wiederherstellung in Form der Einsetzung des entfernten Kachelofens oder eines diesem entsprechenden Modells erweist sich vorliegend als verhältnismässig (E. 6).

Gutheissung im Verfahren VB.2022.00518. Abweisung im Verfahren VB.2022.00575. · --- · Stichworte: · AMTSGUTACHTEN BÖSGLÄUBIGKEIT DENKMALPFLEGE EIGENWERT GUTACHTEN INVENTAROBJEKT KACHELOFEN RAUMSTRUKTUR WIEDERHERSTELLUNG · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I Ziff. c PBG § 7 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3