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VB.2022.00503 • VG ZH VB.2022.00503 KI-generiert

German National's Appeal for Self-Employment Residency Denied Due to Insufficient Business Viability and Indigence

Geschäftsnummer VB.2022.00503
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed an appeal by a German national seeking a residence permit based on self-employment as a "life researcher" and writer, finding that her financial situation showed no foreseeable improvement and did not constitute a sustainable or livelihood-securing business activity, thus establishing no right to residency for self-employment. Furthermore, since the appellant was indigent, supported by social welfare, and lacked personal financial means, the court reasoned that granting a residence permit for a non-gainful activity was also unwarranted, leading to the rejection of her application.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine mittellose deutsche Staatsangehörige, die als "Lebens-Forscherin" und Schriftstellerin tätig ist.] Eine Verbesserung der finanziellen Lage der Beschwerdeführerin ist nicht absehbar. Es liegt keine nachhaltige und möglichst existenzsichernde Geschäftstätigkeit vor, weshalb ihr kein Aufenthaltsanspruch zwecks Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zukommt (E. 4). Die Beschwerdeführerin wird von der Fürsorge unterstützt und verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, kommt daher ebenfalls nicht in Betracht (E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Bedürftigkeit Erwerbstätigkeit Bestehen des Unternehmens finanzielle Mittel Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 FZA

This article is cited in the context of the legal basis for the decision regarding the residence permit.

Art. 6 FZA

This article is cited in the context of the legal basis for the decision regarding the residence permit.

Art. 12 Abs. 1 Anhang I FZA

This article is cited as a legal basis related to the conditions for granting a residence permit for self-employment.

Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA

This article is cited as a legal basis relevant to the decision on the residence permit for a person not gainfully employed.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00503

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00503 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.11.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.12.2022 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine mittellose deutsche Staatsangehörige, die als "Lebens-Forscherin" und Schriftstellerin tätig ist.] Eine Verbesserung der finanziellen Lage der Beschwerdeführerin ist nicht absehbar.

Es liegt keine nachhaltige und möglichst existenzsichernde Geschäftstätigkeit vor, weshalb ihr kein Aufenthaltsanspruch zwecks Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zukommt (E. 4). Die Beschwerdeführerin wird von der Fürsorge unterstützt und verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, kommt daher ebenfalls nicht in Betracht (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG ERWERBSLOSER AUFENTHALT SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT · Rechtsnormen:

· Art. 4 FZA Art. 6 FZA Art. 12 Abs. 1 Anhang I FZA Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3