Appeal Against Refusal of Foreign Adoption Recognition Due to Public Policy Conflict
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered the appeal against the refusal to register a foreign adoption in the civil status register, which requires that the foreign decision not manifestly conflict with Swiss public policy, particularly the child's best interest. The court reasoned that recognition of the foreign adoption would violate public policy because the foreign ruling failed to adequately consider the child's usual social environment, the international nature of the adoption, and the effects of relocating the child to Switzerland, indicating a lack of primary orientation towards the child's welfare.
Legislator-Regeste
AmtlichEintragung einer im Ausland erfolgten Adoption ins Zivilstandsregister | Die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption in der Schweiz setzt insbesondere voraus, dass der betreffende (ausländische) Entscheid nicht offensichtlich mit dem schweizerischen Ordre public – so insbesondere dem materiellen Ordre public der Schweiz – unvereinbar ist (E. 2). Bei Adoptionen gilt es in diesem Zusammenhang insbesondere das Wohl des betroffenen Kindes zu beachten. So verstösst nach der Praxis des Bundesgerichts die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption gegen den Ordre public, wenn der Heimatstaat die massgeblichen Verhältnisse und die Eignung der Adoptiveltern nicht abgeklärt oder soweit sich die begründende Behörde bei einer Adoption nicht ausschliesslich am Kindeswohl orientiert hat (E. 3.1). Hiervon ist vorliegend auszugehen, nachdem sowohl das (gewohnte) soziale Umfeld der Beschwerdeführerin 1 in der Heimat als auch der internationale Charakter der Adoption und die Auswirkungen eines Umzugs der Beschwerdeführerin 1 in die Schweiz im ausländischen Erkenntnis kaum Berücksichtigung finden (E. 3.4). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision is cited in the list of applicable legal norms, suggesting it was the basis for the court's substantive decision regarding the recognition of the foreign adoption.
This provision is cited in the list of applicable legal norms, relating to the recognition of foreign decisions.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00493
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00493 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.10.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Eintragung einer im Ausland erfolgten Adoption ins Zivilstandsregister · Die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption in der Schweiz setzt insbesondere voraus, dass der betreffende (ausländische) Entscheid nicht offensichtlich mit dem schweizerischen Ordre public – so insbesondere dem materiellen Ordre public der Schweiz – unvereinbar ist (E. 2).
Bei Adoptionen gilt es in diesem Zusammenhang insbesondere das Wohl des betroffenen Kindes zu beachten. So verstösst nach der Praxis des Bundesgerichts die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption gegen den Ordre public, wenn der Heimatstaat die massgeblichen Verhältnisse und die Eignung der Adoptiveltern nicht abgeklärt oder soweit sich die begründende Behörde bei einer Adoption nicht ausschliesslich am Kindeswohl orientiert hat (E. 3.1). Hiervon ist vorliegend auszugehen, nachdem sowohl das (gewohnte) soziale Umfeld der Beschwerdeführerin 1 in der Heimat als auch der internationale Charakter der Adoption und die Auswirkungen eines Umzugs der Beschwerdeführerin 1 in die Schweiz im ausländischen Erkenntnis kaum Berücksichtigung finden (E. 3.4).
Abweisung. · --- · Stichworte: · ADOPTION ANERKENNUNG EINER AUSLÄNDISCHEN ENTSCHEIDUNG KINDESWOHL MATERIELLER ORDRE PUBLIC ORDRE PUBLIC RECHTSMISSBRAUCH · Rechtsnormen: · Art. 27 Abs. 1 IPRG Art. 32 Abs. 1 IPRG Art. 32 Abs. 2 IPRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3