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VB.2022.00471 • VG ZH VB.2022.00471 KI-generiert

Expulsion Upheld Despite Severe Kidney Disease

Geschäftsnummer VB.2022.00471
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The applicant, who was definitively expelled from the country in 2018 following a final conviction for serious drug offenses involving a four-and-a-half-year prison sentence, sought reconsideration of the expulsion order or the granting of a residence permit in February 2020, based on a severe kidney disease unknown at the time of the original expulsion. The court agreed that the newly emerged severe health condition warranted a new substantive review, but ultimately upheld the expulsion, finding that removal remained proportionate despite the documented deterioration of the applicant's health situation, thereby dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | [Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 2018 nach der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen; im Februar 2020 ersuchte er um Wiedererwägung der Wegweisungsverfügung bzw. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.] Im Zeitpunkt der Wegweisung des Beschwerdeführers war noch nicht bekannt, dass er an einer schweren Nierenkrankheit leidet; aus diesem Grund haben die Vorinstanzen die Situation zu Recht einer (neuen) materiellen Prüfung unterzogen (E. 4). Eine Wegweisung des Beschwerdeführers erscheint allerdings trotz der dargetanen Verschärfung seiner gesundheitlichen Situation weiterhin als verhältnismässig (E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Landesverweisung trotz Krankheitszustand Abschiebung Gesundheitsverschlechterung Aufenthaltsbewilligungen Ausschaffungshaft Dauer der Landesverweisung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 8 Abs. 1 EMRK
Cited in the context of the court's final decision regarding the applicant's rights.
Art. 8 Abs. 2 EMRK
Cited in the context of the court's final decision regarding the proportionality of the expulsion.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 8 Abs. 1 EMRK

Cited in the context of the court's final decision regarding the applicant's rights.

Art. 8 Abs. 2 EMRK

Cited in the context of the court's final decision regarding the proportionality of the expulsion.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00471

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00471 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.03.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 08.05.2024 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · [Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 2018 nach der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen; im Februar 2020 ersuchte er um Wiedererwägung der Wegweisungsverfügung bzw. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.] Im Zeitpunkt der Wegweisung des Beschwerdeführers war noch nicht bekannt, dass er an einer schweren Nierenkrankheit leidet; aus diesem Grund haben die Vorinstanzen die Situation zu Recht einer (neuen) materiellen Prüfung unterzogen (E. 4).

Eine Wegweisung des Beschwerdeführers erscheint allerdings trotz der dargetanen Verschärfung seiner gesundheitlichen Situation weiterhin als verhältnismässig (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEHANDELBARKEIT FAMILIENLEBEN GESUNDHEITLICHE PROBLEME GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG NEUE TATSACHE RECHTSKRÄFTIGE WEGWEISUNG VERÄNDERUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen: · Art. 8 Abs. 1 EMRK Art. 8 Abs. 2 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4