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VB.2022.00466 • VG ZH VB.2022.00466 KI-generiert

Ghanaian National Marriage Preparation Residence Permit Appeal

Geschäftsnummer VB.2022.00466
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A foreign national from Ghana sought a short-term residence permit to prepare for marriage to a Swiss citizen, having submitted necessary documents for the marriage application and appealed a refusal to register him in the civil status records due to identity concerns, eventually providing a new passport, leading the court to deem the marriage foreseeable. The court ruled that, considering the constitutional requirement for acceleration and the positive obligation derived from the right to marry to facilitate the union, the authority must immediately rule on the substantive request for the short-term residence permit, partially granting the appeal and remitting the case to the authority for a decision.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kurzaufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdeführer, ein ghanaischer Staatsangehöriger, reiste 2019 erneut in die Schweiz ein. Er ersuchte um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung seiner Heirat mit einer Schweizer Bürgerin. Der Beschwerdegegner verweigerte dem Beschwerdeführer sinngemäss den prozeduralen Aufenthalt während des Verfahrens bezüglich Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung.] Der Beschwerdeführer hat vor über drei Jahren um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ersucht und in der Folge seine Geburtsurkunde, seine Ledigkeitsbescheinigung und weitere benötigte Formulare und Dokumente vorgelegt. Zudem beschritt er gegen die Verweigerung seiner Eintragung in das Personenstandsregister aufgrund seiner nicht zweifelsfrei feststellbaren Identität den Rechtsmittelweg, wobei er auch Kopien seines neu ausgestellten ghanaischen Reisepasses einreichte. Folglich hat die Eheschliessung nunmehr als absehbar zu gelten (E. 3.4). Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots und der aus dem Recht auf Ehe abgeleiteten positiven Gewährleistungspflicht, dem Beschwerdeführer die Eheschliessung zu ermöglichen, ist der Beschwerdegegner anzuweisen, sogleich materiell über das Gesuch des Beschwerdeführers um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zu entscheiden (E. 3.5). Teilweise Gutheissung. Rückweisung an den Beschwerdegegner.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Ehefreiheit verfassungsmässige Anforderung Identitätsausweise ausländischer Entscheid Zivilstand

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 Abs. 1 AIG

The court mandated the authority to rule on the application for a short-term residence permit based on this provision.

Art. 14 BV

Cited in the reasoning leading to the instruction for prompt decision-making, likely related to the right to marriage mentioned in E. 3.5.

Art. 29 Abs. 1 BV

Cited in the reasoning regarding the constitutional acceleration requirement (Beschleunigungsgebot) leading to the order.

Art. 12 EMRK

Cited in the reasoning regarding the right to marriage, which underpins the necessity for a swift decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00466

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00466 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.10.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung · [Der Beschwerdeführer, ein ghanaischer Staatsangehöriger, reiste 2019 erneut in die Schweiz ein. Er ersuchte um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung seiner Heirat mit einer Schweizer Bürgerin. Der Beschwerdegegner verweigerte dem Beschwerdeführer sinngemäss den prozeduralen Aufenthalt während des Verfahrens bezüglich Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung.] Der Beschwerdeführer hat vor über drei Jahren um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ersucht und in der Folge seine Geburtsurkunde, seine Ledigkeitsbescheinigung und weitere benötigte Formulare und Dokumente vorgelegt.

Zudem beschritt er gegen die Verweigerung seiner Eintragung in das Personenstandsregister aufgrund seiner nicht zweifelsfrei feststellbaren Identität den Rechtsmittelweg, wobei er auch Kopien seines neu ausgestellten ghanaischen Reisepasses einreichte. Folglich hat die Eheschliessung nunmehr als absehbar zu gelten (E. 3.4). Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots und der aus dem Recht auf Ehe abgeleiteten positiven Gewährleistungspflicht, dem Beschwerdeführer die Eheschliessung zu ermöglichen, ist der Beschwerdegegner anzuweisen, sogleich materiell über das Gesuch des Beschwerdeführers um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zu entscheiden (E. 3.5).

Teilweise Gutheissung. Rückweisung an den Beschwerdegegner. · --- · Stichworte: · ABSEHBARER ZEIT BESCHLEUNIGUNGSGEBOT HEIRAT KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG PROZEDURALER AUFENTHALT REISEPASS SPRUNGRÜCKWEISUNG SUMMARISCHE PRÜFUNG ZIVILSTANDSDOKUMENTE · Rechtsnormen: · Art. 17 Abs. 1 AIG Art. 17 Abs. 2 AIG Art. 14 BV Art. 29 Abs. 1 BV Art. 12 EMRK Art. 98 Abs. 4 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3