Residence Permit Revocation Reconsideration Denial
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court dismissed an appeal concerning a request for reconsideration of the revocation of a residence permit, which was initially granted based on a marriage to a local citizen but subsequently revoked following the couple's separation and divorce. The court reasoned that the appellant failed to present new facts or circumstances significant enough to warrant reconsideration since the last substantive decision, concluding that the proffered new arguments could have been raised earlier and did not materially alter the situation to make the issuance of a permit justifiable, thereby affirming the lower court's decision not to enter into the merits of the request.
Legislator-Regeste
AmtlichWiedererwägungsgesuch / Aufenthaltsbewilligung | Wiedererwägung Aufenthaltsbewilligung [Die zum Verbleib beim Schweizer Ehemann erteilte Aufenthaltsbewilligung des brasilianischen Beschwerdeführers wurde nach der Trennung und späteren Scheidung der Eheleute rechtskräftig widerrufen.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Der Beschwerdeführer vermag keine Sachumstände darzulegen, welche seit der letzten materiellen Beurteilung eine abweichende Beurteilung geboten erscheinen lassen. Die von ihm geltend gemachten Noven hätten bereits im Widerrufsverfahren vorgebracht werden können und reichen ohnehin nicht aus, die Sachlage in entscheiderheblichem Ausmass in einem für ihn günstigeren Licht erscheinen zu lassen, womit die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin nicht gegeben und erstinstanzlich überhaupt nicht auf das Gesuch einzutreten war (E. 3). Ausgangsgemässe und aufwandgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 4 f.). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in relation to the ruling on the costs and compensation consequences, which are part of the dispositive.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00460
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Zum ersten gefundenen Wort >](#ctx1) · [Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222632&W10_KEY=13317026&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00460 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.09.2022 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wiedererwägungsgesuch / Aufenthaltsbewilligung · Wiedererwägung Aufenthaltsbewilligung [Die zum Verbleib beim Schweizer Ehemann erteilte Aufenthaltsbewilligung des brasilianischen Beschwerdeführers wurde nach der Trennung und späteren Scheidung der Eheleute rechtskräftig widerrufen.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1).
Der Beschwerdeführer vermag keine Sachumstände darzulegen, welche seit der letzten materiellen Beurteilung eine abweichende Beurteilung geboten erscheinen lassen. Die von ihm geltend gemachten Noven hätten bereits im Widerrufsverfahren vorgebracht werden können und reichen ohnehin nicht aus, die Sachlage in entscheiderheblichem Ausmass in einem für ihn günstigeren Licht erscheinen zu lassen, womit die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin nicht gegeben und erstinstanzlich überhaupt nicht auf das Gesuch einzutreten war (E. 3). Ausgangsgemässe und aufwandgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 4 f.).
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · BRASILIEN EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT EINTRETENSFRAGE NOVEN RECHTSKRAFT WESENTLICHE ÄNDERUNG DER SACHLAGE WIEDERERWÄGUNG · Rechtsnormen: · § 54 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3