Employee Dismissed for Falsifying Records, Training Costs Recoverable
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn employer terminated an employee's contract due to a loss of trust after the employee created an inaccurate performance record using the employer's logos and had it signed by another employee, shortly after receiving a warning. The court found that a legitimate reason for dismissal existed and that the termination was proportionate. Furthermore, the employer could recover training costs based on the training agreement, as the employee's actions provided valid grounds for termination, obligating repayment.
Legislator-Regeste
AmtlichAuflösung des Arbeitsverhältnisses und Forderung aus Ausbildungsvereinbarung | [Die Beschwerdegegnerin kündigte das Anstellungsverhältnis der Beschwerdeführerin wegen mangelnden Vertrauens und forderte gestützt auf eine Ausbildungsvereinbarung einen Teil der von ihr geleisteten Unterstützung zurück.] Die Beschwerdeführerin erstellte einen nicht zutreffenden Leistungsnachweis mit den Logos der Beschwerdegegnerin und liess diesen von einer Mitarbeiterin unterzeichnen. Kurz zuvor hatte die Beschwerdegegnerin ihr gegenüber eine Verwarnung ausgesprochen. Damit lag ein sachlicher Kündigungsgrund vor und die Kündigung erweist sich als verhältnismässig (E. 4). Die Beschwerdegegnerin kann ihren Beitrag an die Ausbildung der Beschwerdeführerin direkt gestützt auf die abgeschlossene Ausbildungsgrundlage zurückfordern. Eine zusätzliche gesetzliche Grundlage ist nicht erforderlich. Da die Beschwerdeführerin begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat, ist sie zur Rückzahlung verpflichtet (E. 5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for returning part of the support provided for the training.
Cited as the basis for the termination of the employment relationship.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00343
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00343 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.05.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Forderung aus Ausbildungsvereinbarung · [Die Beschwerdegegnerin kündigte das Anstellungsverhältnis der Beschwerdeführerin wegen mangelnden Vertrauens und forderte gestützt auf eine Ausbildungsvereinbarung einen Teil der von ihr geleisteten Unterstützung zurück.] Die Beschwerdeführerin erstellte einen nicht zutreffenden Leistungsnachweis mit den Logos der Beschwerdegegnerin und liess diesen von einer Mitarbeiterin unterzeichnen.
Kurz zuvor hatte die Beschwerdegegnerin ihr gegenüber eine Verwarnung ausgesprochen. Damit lag ein sachlicher Kündigungsgrund vor und die Kündigung erweist sich als verhältnismässig (E. 4). Die Beschwerdegegnerin kann ihren Beitrag an die Ausbildung der Beschwerdeführerin direkt gestützt auf die abgeschlossene Ausbildungsgrundlage zurückfordern. Eine zusätzliche gesetzliche Grundlage ist nicht erforderlich. Da die Beschwerdeführerin begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat, ist sie zur Rückzahlung verpflichtet (E. 5). Abweisung.
· --- · Stichworte: · AUSBILDUNGSKOSTEN BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES ERMAHNUNG KÜNDIGUNG ORDENTLICHE KÜNDIGUNG RÜCKZAHLUNGSPFLICHT SACHLICHER GRUND VERTRAUENSVERLUST VERWALTUNGSRECHTLICHER VERTRAG · Rechtsnormen: · § 18 Abs. 2 PG § 94 VVPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3