Police Officer Mask Exemption Refusal Upheld Termination
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA municipal police service summarily terminated an employee after she refused, despite a formal warning, to have her medically-based mask-wearing exemption evaluated by a trust physician. The court reasoned that because the employee's submitted medical certificate only covered public transport and was several months old, there were justified doubts regarding its current validity, a doubt reinforced by the employee's general opposition to mask mandates, thereby making the order for a trust physician examination lawful. The employee violated her duties of service and loyalty by refusing both compliance with instructions regarding her duties and the mandated medical examination, leading the court to uphold the summary termination as proportionate given her public role and persistent refusal to comply with directives.
Legislator-Regeste
AmtlichFristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses | [Die Stadtpolizei Zürich entliess die Beschwerdeführerin fristlos, nachdem sich diese trotz förmlicher Mahnung geweigert hatte, ihren gesundheitlich begründeten Maskentragdispens vertrauensärztlich abklären zulassen.] Sofern der Beschwerdeführerin das Tragen einer Maske tatsächlich nicht möglich war, war sie in Bezug auf gewisse Aufgaben arbeitsunfähig. Da das von ihr eingereichte ärtzliche Zeugnis sich einzig auf den öffentlichen Verkehr bezieht und zum massgebenden Zeitpunkt bereits mehrere Monate alt war, bestanden berechtigte Zweifel an dessen Richtigkeit. Diese wurden durch die generell ablehnende Haltung der Beschwerdeführerin gegenüber der Maskentragpflicht verstärkt. Die Anordnung einer vertrauensärztlichen Untersuchung war daher rechtmässig. Die Beschwerdeführerin verletzte ihre Dienst- und Treuepflicht, indem sie sowohl die weisungskonforme Ausführung ihrer Aufgaben als auch die entsprechende vertrauensärztliche Untersuchung verweigerte. Die fristlose Kündigung ist angesichts der Vorbildfunktion der Beschwerdeführerin und ihrer beharrlichen Weigerung, die Weisungen der Stadtpolizei umzusetzen, verhältnismässig (E. 4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the context of the substantive grounds for the decision regarding the termination of the employment relationship.
Cited in the context of the substantive grounds for the decision regarding the termination of the employment relationship.
Cited in the context of the substantive grounds for the decision regarding the mask requirement.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00326
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00326 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.03.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.06.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses · [Die Stadtpolizei Zürich entliess die Beschwerdeführerin fristlos, nachdem sich diese trotz förmlicher Mahnung geweigert hatte, ihren gesundheitlich begründeten Maskentragdispens vertrauensärztlich abklären zulassen.] Sofern der Beschwerdeführerin das Tragen einer Maske tatsächlich nicht möglich war, war sie in Bezug auf gewisse Aufgaben arbeitsunfähig.
Da das von ihr eingereichte ärtzliche Zeugnis sich einzig auf den öffentlichen Verkehr bezieht und zum massgebenden Zeitpunkt bereits mehrere Monate alt war, bestanden berechtigte Zweifel an dessen Richtigkeit. Diese wurden durch die generell ablehnende Haltung der Beschwerdeführerin gegenüber der Maskentragpflicht verstärkt. Die Anordnung einer vertrauensärztlichen Untersuchung war daher rechtmässig. Die Beschwerdeführerin verletzte ihre Dienst- und Treuepflicht, indem sie sowohl die weisungskonforme Ausführung ihrer Aufgaben als auch die entsprechende vertrauensärztliche Untersuchung verweigerte.
Die fristlose Kündigung ist angesichts der Vorbildfunktion der Beschwerdeführerin und ihrer beharrlichen Weigerung, die Weisungen der Stadtpolizei umzusetzen, verhältnismässig (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES FRISTLOSE KÜNDIGUNG MASKENTRAGPFLICHT TREUEPFLICHTVERLETZUNG VERTRAUENSÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG WEISUNG · Rechtsnormen: · § 10 Abs. 1bis Covid-19-VO besondere Lage Art. 21 PR Zürich Art. 84 PR Zürich · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3