Aggressive Employee Dismissal Upheld Despite Employer's COVID-19 Protocol Violation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn employee, working as a nursing assistant since 2017, was summarily dismissed after twice exhibiting aggressive behavior and making threats at the workplace in April 2020, despite claiming a psychological emergency due to being a high-risk individual required to work amidst COVID-19 contagion risks. The court found that although the employer acted improperly by requiring the employee to work against prevailing COVID-19 regulations, as determined by the occupational physician, this did not justify the employee's aggressive conduct, thus upholding the lawfulness of the summary termination, though partially granting the employee compensation due to the initial lack of reasoning in the administrative decision requiring an appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichFristlose Kündigung | [Der Beschwerdeführer war seit 2017 als Pflegehelfer in einem Pflegezentrum tätig. Nachdem er sich im April 2020 am Arbeitsplatz zweimal aggressiv verhalten hatte und Drohungen aussprach, wurde er fristlos entlassen. Er macht geltend, er habe sich in einer psychischen Aussnahmesituation befunden, da er hinsichtlich Covid-19 eine besonders gefährdete Person sei, aber trotz des Ansteckungsrisikos habe arbeiten müssen.] Der Neubeurteilungsentscheid enthielt keine eigene Begründung. Der Beschwerdeführer musste daher Rekurs erheben, um einen begründeten Entscheid zu erhalten. Dies wäre bei der Festsetzung der Parteientschädigung für das Rekursverfahren zu berücksichtigen gewesen (E. 3). Der Beschwerdeführer leidet an mehreren Vorerkrankungen. Dennoch stellte die Personalärztin im April 2020 fest, er könne arbeiten. Dieser Schluss widersprach der damals geltenden Covid-19-Verordnung 2. Der Beschwerdegegner verhielt sich insofern nicht korrekt. Dies vermag das aggressive Verhalten des Beschwerdeführers aber nicht zu rechtfertigen. Die fristlose Kündigung war rechtmässig (E. 6). Teilweise Gutheissung betreffend Parteientschädigung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision concerning the right to be heard was implicitly applied regarding the procedural defect (lack of reasoning in the previous decision) which was partially addressed concerning the party compensation.
This provision was cited in the context of the overall legal framework for the dispute (Personnel Law), though the main outcome regarding the termination was based on Art. 337 OR.
This provision governed the substantive issue of the lawfulness of the immediate termination, which the court ultimately upheld as lawful.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00294
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00294 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.05.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 06.12.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Fristlose Kündigung · [Der Beschwerdeführer war seit 2017 als Pflegehelfer in einem Pflegezentrum tätig. Nachdem er sich im April 2020 am Arbeitsplatz zweimal aggressiv verhalten hatte und Drohungen aussprach, wurde er fristlos entlassen.
Er macht geltend, er habe sich in einer psychischen Aussnahmesituation befunden, da er hinsichtlich Covid-19 eine besonders gefährdete Person sei, aber trotz des Ansteckungsrisikos habe arbeiten müssen.] Der Neubeurteilungsentscheid enthielt keine eigene Begründung. Der Beschwerdeführer musste daher Rekurs erheben, um einen begründeten Entscheid zu erhalten. Dies wäre bei der Festsetzung der Parteientschädigung für das Rekursverfahren zu berücksichtigen gewesen (E. 3). Der Beschwerdeführer leidet an mehreren Vorerkrankungen. Dennoch stellte die Personalärztin im April 2020 fest, er könne arbeiten.
Dieser Schluss widersprach der damals geltenden Covid-19-Verordnung 2. Der Beschwerdegegner verhielt sich insofern nicht korrekt. Dies vermag das aggressive Verhalten des Beschwerdeführers aber nicht zu rechtfertigen. Die fristlose Kündigung war rechtmässig (E. 6). Teilweise Gutheissung betreffend Parteientschädigung. · --- · Stichworte: · AGGRESSIVES VERHALTEN BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES BEGRÜNDUNGSPFLICHT COVID-19 FRISTLOSE KÜNDIGUNG GEFÄHRDETE PERSON PROVOKATION · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. 2 BV Art. 337 OR § 22 PG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3