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VB.2022.00293 • VG ZH VB.2022.00293 KI-generiert

Detainee's Appeal Against Denial of Unsupervised Family Visit Leave Based on Drug Recidivism Risk

Geschäftsnummer VB.2022.00293
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A detainee in closed custody sought an appeal against the rejection of a request for an unsupervised 28-hour family visit leave, which the lower court denied based on the risk of recidivism for drug offenses. The court upheld the denial, reasoning that the underlying risk of reoffending for drug offenses justified the refusal of an unsupervised leave, and further clarifying that the enforcement authority would only need to consider granting leave in some form, possibly supervised, upon a specific new request from the appellant not referencing the exact contested unsupervised leave.

Legislator-Regeste

Amtlich

Urlaub | Beziehungsurlaub im geschlossenen Vollzug Voraussetzungen der Urlaubsgewährung (E. 2.). Wegen Rückfallgefahr für Betäubungsmitteldelikte durfte die Vorinstanz das Gesuch um einen 28-stündigen, unbegleiteten Beziehungsurlaub abweisen (E. 3). Nur auf ein entsprechendes Gesuch des Beschwerdeführers hin, das sich nicht - wie das streitgegenständliche - auf einen konkreten unbegleiteten Urlaub bezieht, hätte die Vollzugsbehörde zu prüfen, in welcher Form und unter welchen allfälligen Auflagen eine Urlaubsgewährung allenfalls (begleitet) in Betracht fiele (E. 3.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Wiederholungsgefahr Rechte der inhaftierten Person Haftprüfungsverfahren begleitetes Besuchsrecht Vollzugsstopp Isolationshaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 VGG

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00293

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00293 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.07.2022 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Urlaub · Beziehungsurlaub im geschlossenen Vollzug Voraussetzungen der Urlaubsgewährung (E. 2.). Wegen Rückfallgefahr für Betäubungsmitteldelikte durfte die Vorinstanz das Gesuch um einen 28-stündigen, unbegleiteten Beziehungsurlaub abweisen (E. 3). Nur auf ein entsprechendes Gesuch des Beschwerdeführers hin, das sich nicht - wie das streitgegenständliche - auf einen konkreten unbegleiteten Urlaub bezieht, hätte die Vollzugsbehörde zu prüfen, in welcher Form und unter welchen allfälligen Auflagen eine Urlaubsgewährung allenfalls (begleitet) in Betracht fiele (E. 3.4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG BEZIEHUNGSURLAUB ERMESSEN GESCHLOSSENER STRAFVOLLZUG NORMALVOLLZUG RÜCKFALLGEFAHR STRAFRECHT, ALLGEMEINER TEIL STREITGEGENSTAND URLAUB URLAUBSGESUCH VOLLZUGSLOCKERUNGEN · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4