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VB.2022.00291 • VG ZH VB.2022.00291 KI-generiert

Student Exclusion for Refusal of Mandatory COVID-19 Testing

Geschäftsnummer VB.2022.00291
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A student was excluded from in-person instruction for ten days because they refused to participate in a required outbreak test at school following several COVID-19 infections among students and staff, leading to the student being deemed suspected of infection. The court reasoned that although the temporary exclusion touched upon the fundamental right to primary education, the relevant epidemic legislation provided a sufficient legal basis for the measure, and the exclusion was proportionate because the student could have avoided it by taking the mandated, free saliva test.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausschluss vom Präsenzunterricht | [Die Beschwerdeführerin weigerte sich, an einem Ausbruchstest in ihrer Schule teilzunehmen, worauf sie für zehn Tage vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wurde.] Verzicht auf das Erfordernis eines aktuellen Interesses (E. 1.2). Keine Verletzung der Begründungspflicht durch die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz (E. 2). Der streitgegenständliche (temporäre) Ausschluss der Beschwerdeführerin vom Präsenzunterricht berührt deren Anspruch auf Grundschulunterricht nach Art. 19 BV (E. 3.1). Mit Art. 38 EpG ist jedoch eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den temporären Ausschluss gegeben, nachdem die Beschwerdeführerin infolge mehrerer Sars-CoV-2-Infektionen bei Schulkindern und Lehrpersonen in ihrem schulischen Umfeld und ihrer Weigerung, sich testen zu lassen, als ansteckungsverdächtig eingestuft werden durfte (E. 3.3). Die getroffene Massnahme ist verhältnismässig, zumal es der Beschwerdeführerin unbenommen gewesen wäre, diese mit ihrer Teilnahme am von der Schule angeordneten kostenlosen Spucktest abzuwenden (E. 3.4 f.). Abweisung.

Schlagwörter

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Anspruch auf Primarschulunterricht Schulgesetzgebung Blutprobe Landesverweisung trotz Krankheitszustand Zwangsmedikation unerlaubte Entfernung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 38 Abs. 1 EPG

Provided the sufficient legal basis for the temporary exclusion from compulsory education.

Art. 19 BV

The temporary exclusion from compulsory education affects the right to basic education guaranteed by this article.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00291

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00291 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.09.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 02.05.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Ausschluss vom Präsenzunterricht · [Die Beschwerdeführerin weigerte sich, an einem Ausbruchstest in ihrer Schule teilzunehmen, worauf sie für zehn Tage vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wurde.] Verzicht auf das Erfordernis eines aktuellen Interesses (E. 1.2).

Keine Verletzung der Begründungspflicht durch die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz (E. 2). Der streitgegenständliche (temporäre) Ausschluss der Beschwerdeführerin vom Präsenzunterricht berührt deren Anspruch auf Grundschulunterricht nach Art. 19 BV (E. 3.1). Mit Art. 38 EpG ist jedoch eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den temporären Ausschluss gegeben, nachdem die Beschwerdeführerin infolge mehrerer Sars-CoV-2-Infektionen bei Schulkindern und Lehrpersonen in ihrem schulischen Umfeld und ihrer Weigerung, sich testen zu lassen, als ansteckungsverdächtig eingestuft werden durfte (E. 3.3).

Die getroffene Massnahme ist verhältnismässig, zumal es der Beschwerdeführerin unbenommen gewesen wäre, diese mit ihrer Teilnahme am von der Schule angeordneten kostenlosen Spucktest abzuwenden (E. 3.4 f.). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANSTECKUNGSVERDACHT AUSBRUCHSTEST CORONA-PANDEMIE EPIDEMIENGESETZ GRUNDSCHULUNTERRICHT SCHULAUSSCHLUSS SPUCKTEST TEMPORÄR VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 19 BV Art. 36 BV § 38 Abs. 1 EPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3