Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00269 • VG ZH VB.2022.00269 KI-generiert

Residence Permit Revocation After Short Marriage and Separation

Geschäftsnummer VB.2022.00269
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court addressed an appeal against the revocation or non-renewal of a residence permit following a separation from the appellant's spouse, where the couple had lived apart for over a year and the cohabitation period lasted less than three years; the court reasoned that since the requisite three-year duration of the marital community had not been met, and the appellant could not demonstrate an ongoing marital intent despite the spouse's stated desire against divorce, the appellant no longer had a right to the issuance or extension of a residence permit, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung | [Widerruf bzw. Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von seiner Ehefrau. Der Beschwerdeführer macht geltend, sein Ehewille sei noch nicht erloschen und die Ehefrau habe angegeben, dass sie keine Scheidung wünsche.] Die Ehegatten leben seit über einem Jahr getrennt und die gelebte Ehegemeinschaft hat weniger als drei Jahre gedauert. Der Beschwerdeführer hat keinen Anspruch auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mehr (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

KI-generiert
Widerruf der Aufenthaltsbewilligung kurze Ehedauer Ehegatte Aufenthaltsbewilligung Berichtigung des Zivilstandes einvernehmliches Getrenntleben
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00269

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222634&W10_KEY=13317026&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00269 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.09.2022 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 10.03.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung · [Widerruf bzw. Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von seiner Ehefrau. Der Beschwerdeführer macht geltend, sein Ehewille sei noch nicht erloschen und die Ehefrau habe angegeben, dass sie keine Scheidung wünsche.] Die Ehegatten leben seit über einem Jahr getrennt und die gelebte Ehegemeinschaft hat weniger als drei Jahre gedauert. Der Beschwerdeführer hat keinen Anspruch auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mehr (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · DREIJAHRESFRIST EHEWILLE · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3