Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00258 • VG ZH VB.2022.00258 KI-generiert

Residence Permit Reconsideration Denied: No New Circumstances Found

Geschäftsnummer VB.2022.00258
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the Migrationsamt's decision to not consider a reconsideration request for a residence permit, finding no significant change in the factual or legal circumstances since the initial denial. The applicant failed to present new facts that would warrant a different assessment, and the authorities had already anticipated and addressed the new arguments. Consequently, the conditions for extending the residence permit remained unmet, and the appeal was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägungsgesuch) | Wiedererwägungsgesuch. [Auf ein Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers trat das Migrationsamt mangels wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht ein.] Erstinstanzliche Eintretensfrage als Verfahrensgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (E. 1). Der Beschwerdeführer vermag keine Sachumstände darzulegen, welche eine abweichende Beurteilung seit dem Entscheid der Sicherheitsdirektion geboten erscheinen lassen. Vielmehr haben die Vorinstanzen die neuen Vorbringen bereits in antizipierter Weise berücksichtigt. Die Verlängerungsvoraussetzungen der Aufenthaltsbewilligung sind weiterhin nicht gegeben und es war auch erstinstanzlich überhaupt nicht auf das Gesuch einzutreten (E. 3). Ausgangsgemässe und aufwandgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 4 f.). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Wiedererwägung Asylrevision Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Grundsatz der Nichtzurückweisung neues rechtliches Vorbringen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG

Basis for refusal of a residence permit.

§ 54 VRG

Used to regulate costs and compensation in accordance with the outcome and effort.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00258

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00258 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.06.2022 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 11.10.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägungsgesuch) · Wiedererwägungsgesuch. [Auf ein Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers trat das Migrationsamt mangels wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht ein.] Erstinstanzliche Eintretensfrage als Verfahrensgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (E. 1).

Der Beschwerdeführer vermag keine Sachumstände darzulegen, welche eine abweichende Beurteilung seit dem Entscheid der Sicherheitsdirektion geboten erscheinen lassen. Vielmehr haben die Vorinstanzen die neuen Vorbringen bereits in antizipierter Weise berücksichtigt. Die Verlängerungsvoraussetzungen der Aufenthaltsbewilligung sind weiterhin nicht gegeben und es war auch erstinstanzlich überhaupt nicht auf das Gesuch einzutreten (E. 3). Ausgangsgemässe und aufwandgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 4 f.).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ABLÖSUNG EINTRETENSFRAGE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN FRÜHPENSIONIERUNG IV RECHTSKRAFT SOZIALHILFE WESENTLICHE ÄNDERUNG DER SACHLAGE WIEDERERNENNUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG § 54 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3