Election Recount Dispute Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn an election for city council members, a recount was ordered due to a narrow outcome, resulting in a different candidate being declared elected by a similarly small margin. The plaintiffs sought a second recount, but the court denied this, reasoning that while a second recount might be warranted in certain circumstances, the initial recount involved a thorough review rather than a mere recounting of votes. The court found that the vote counters were adequately instructed, the principle of "four eyes" was not violated, and the public was not excluded from the process, thus upholding the result.
Legislator-Regeste
AmtlichWahl der Mitglieder des Stadtrats | [Aufgrund des knappen Ausgangs der Wahl des Stadtrats Opfikon wurde eine Nachzählung angeordnet, bei der mit wiederum knappem Abstand ein anderer Kandidat als gewählt erklärt wurde. Die Beschwerdeführenden verlangen eine zweite Nachzählung.] Ob bei geändertem Ergebnis und erneut knappem Ausgang eine zweite Nachzählung stattzufinden hat, ist anhand der konkreten Umstände bei der Durchführung der Nachzählung zu beurteilen (E. 4.1). Vorliegend nahm die wahlleitende Behörde nicht bloss eine einfache Nachzählung, sondern eine eigentliche Überprüfung der ersten Auszählung vor, weshalb nicht allein wegen des erneut knappen Ausgangs eine zweite Nachzählung anzuordnen ist (E. 4.2). Die Stimmenzählenden wurden hinreichend instruiert und es liegt keine Verletzung des Vier-Augen-Prinzips vor (E. 5). Die Öffentlichkeit wurde von der Nachzählung nicht ausgeschlossen (E. 6). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a fundamental right relevant to the election process.
Cited regarding the general principles of electoral law.
Cited concerning the procedures for recounting votes.
Cited regarding the transparency and public nature of vote counting.
Cited as the legal basis for dismissing the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00257
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00257 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.06.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Wahl der Mitglieder des Stadtrats · [Aufgrund des knappen Ausgangs der Wahl des Stadtrats Opfikon wurde eine Nachzählung angeordnet, bei der mit wiederum knappem Abstand ein anderer Kandidat als gewählt erklärt wurde. Die Beschwerdeführenden verlangen eine zweite Nachzählung.] Ob bei geändertem Ergebnis und erneut knappem Ausgang eine zweite Nachzählung stattzufinden hat, ist anhand der konkreten Umstände bei der Durchführung der Nachzählung zu beurteilen (E. 4.1).
Vorliegend nahm die wahlleitende Behörde nicht bloss eine einfache Nachzählung, sondern eine eigentliche Überprüfung der ersten Auszählung vor, weshalb nicht allein wegen des erneut knappen Ausgangs eine zweite Nachzählung anzuordnen ist (E. 4.2). Die Stimmenzählenden wurden hinreichend instruiert und es liegt keine Verletzung des Vier-Augen-Prinzips vor (E. 5). Die Öffentlichkeit wurde von der Nachzählung nicht ausgeschlossen (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFHEBUNG BÜRGERRECHT UND POLITISCHE RECHTE KNAPPES RESULTAT NACHZÄHLUNG ÖFFENTLICHKEIT STREITGEGENSTAND WAHL WAHL- UND ABSTIMMUNGSFREIHEIT WAHLRECHT · Rechtsnormen:
· Art. 34 BV Art. 8 Abs. 1 GPR Art. 73 Abs. 3 GPR Art. 75 Abs. 3 GPR Art./§ 20 VPR Art./§ 46 VPR Art./§ 49 VPR Art./§ 49 Abs. 2 lit. a VPR · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3