Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00237 • VG ZH VB.2022.00237 KI-generiert

Detention Pending Deportation Upheld Despite Reconsideration Request

Geschäftsnummer VB.2022.00237
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the decision to confirm detention pending deportation (Ausschaffungshaft) for an individual despite their having filed a request for reconsideration regarding the underlying deportation order. The court reasoned that the existence of a final deportation order remained unaffected by the reconsideration request, the detention ground based on multiple serious criminal convictions was undisputed, and the initial authority's assessment that deportation, while not immediately feasible, was foreseeable within a reasonable timeframe given the ongoing political developments in the country of origin and official efforts was sound. Furthermore, the court found the detention necessary for executing the deportation and deemed lesser enforcement measures unsuitable.

Legislator-Regeste

Amtlich

Bestätigung Ausschaffungshaft (GI220050-L) | Absehbarkeit der Ausschaffung; Verhältnismässigkeit der Ausschaffungshaft. Am Vorliegen eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids ändert nichts, dass der Beschwerdeführer diesbezüglich ein Wiedererwägungsgesuch gestellt hat. Der Haftgrund ist mit der mehrfachen schweren Straffälligkeit unbestrittenermassen gegeben (E.3.2.2). Wenn die Vorinstanz zum Schluss gelangte, ein Vollzug der Wegweisung erweise sich zwar nicht als umgehend möglich, erscheine jedoch angesichts des laufenden politischen Prozesses in Somalia und der dokumentierten Bemühungen der Behörden gegenwärtig als innert angemessener Dauer absehbar, so ist dies nicht zu beanstanden (E.3.3.3). Die Anordnung der Ausschaffungshaft erweist sich für den Wegweisungsvollzug auch als erforderlich und mildere Mittel zu dessen Durchsetzung erscheinen zum Vornherein als untauglich (E.3.4.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschaffungshaft Wiedererwägung Vollstreckungsentscheid Asylrevision Haftprüfungsverfahren begründeter Entscheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 75 Abs. I lit. h AIG

This article likely establishes the ground for detention based on the circumstances justifying the decision.

Art. 76 Abs. I lit. b Ziff. 1 AIG

This article likely relates to the necessity or conditions for ordering pre-removal detention.

Art. 10 Abs. II StGB

This provision is cited in relation to the grounds for detention based on criminal record.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00237

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00237 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.05.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Bestätigung Ausschaffungshaft (GI220050-L) · Absehbarkeit der Ausschaffung; Verhältnismässigkeit der Ausschaffungshaft. Am Vorliegen eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids ändert nichts, dass der Beschwerdeführer diesbezüglich ein Wiedererwägungsgesuch gestellt hat. Der Haftgrund ist mit der mehrfachen schweren Straffälligkeit unbestrittenermassen gegeben (E.3.2.2).

Wenn die Vorinstanz zum Schluss gelangte, ein Vollzug der Wegweisung erweise sich zwar nicht als umgehend möglich, erscheine jedoch angesichts des laufenden politischen Prozesses in Somalia und der dokumentierten Bemühungen der Behörden gegenwärtig als innert angemessener Dauer absehbar, so ist dies nicht zu beanstanden (E.3.3.3). Die Anordnung der Ausschaffungshaft erweist sich für den Wegweisungsvollzug auch als erforderlich und mildere Mittel zu dessen Durchsetzung erscheinen zum Vornherein als untauglich (E.3.4.3). Abweisung. · --- · Stichworte:

· ABSEHBARKEIT AUSSCHAFFUNGSHAFT DURCHFÜHRBARKEIT DES WEGWEISUNGSVOLLZUGS HAFTGRUND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VOLLZUGSHINDERNISSE WEGWEISUNGSENTSCHEID WEGWEISUNGSVOLLZUG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH ZWANGSMASSNAHMEN AUG · Rechtsnormen: · Art. 75 Abs. I lit. h AIG Art. 76 Abs. I lit. b Ziff. 1 AIG Art. 10 Abs. II StGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3