Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00220 • VG ZH VB.2022.00220 KI-generiert

Building Permit for Multi-Family House Upheld Despite Modified Garage Entrance Complaint

Geschäftsnummer VB.2022.00220
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld a building permit for a multi-family house and underground garage, specifically addressing a neighbor's complaint about a modified underground garage entrance. The court determined that the slight shift in the entrance ramp constituted a project modification, not a new project, and therefore only the parts of the project affected by the change could be re-examined. As a result, complaints unrelated to the modified ramp were deemed untimely, and other arguments regarding noise, plans, and alternative access were dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nachbarbeschwerde betreffend eine - im Rahmen einer Projektänderung bewilligte - veränderte (bzw. verschobene) Tiefgaragenzufahrt (vgl. die mit dem vorliegenden zusammenhängenden Verfahren VB.2022.00191 [Bauherrenbeschwerde] sowie VB.2022.00192 [weitere Nachbarbeschwerde]). Die im Zusammenhang mit der Zufahrtsrampe neu projektierten Massnahmen (Verschiebung der Zufahrtsrampe um 30 cm bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Ausgestaltung) sprengen den Rahmen einer Projektänderung nicht. Eine wesentliche Veränderung eines Hauptmerkmals des Bauprojekts steht nicht infrage. Folglich ist nicht zu beanstanden, dass die Baukommission von einer Projektänderung und nicht von einem neuen Projekt ausging (E. 3.1 f.). Bei Projektänderungen können nur diejenigen Teile eines Bauvorhabens neu überprüft werden, die durch die Änderung betroffen sind. Rügen, welche insofern ausserhalb des durch die Projektänderung vorgegebenen Verfahrensgegenstands liegen, sind damit verspätet (E. 3.3). Vorliegend erwiesen bzw. erweisen sich diverse Rügen als verspätet (E. 4). Aus dem - (lediglich) behördenverbindlichen - kommunalen Richtplan Verkehr können die Beschwerdeführenden nichts für sich ableiten (E. 5.1). Lärmimmissionen (E. 5.2). Pläne (E. 5.3). Alternativerschliessung (E. 5.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Änderung der Baubewilligung Bauplan Wohnungspolitik Mehrfamilienhaus Baukontrolle Aufenthaltsbewilligungen
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00220

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00220 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.01.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 05.04.2024 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nachbarbeschwerde betreffend eine - im Rahmen einer Projektänderung bewilligte - veränderte (bzw. verschobene) Tiefgaragenzufahrt (vgl. die mit dem vorliegenden zusammenhängenden Verfahren VB.2022.00191 [Bauherrenbeschwerde] sowie VB.2022.00192 [weitere Nachbarbeschwerde]).

Die im Zusammenhang mit der Zufahrtsrampe neu projektierten Massnahmen (Verschiebung der Zufahrtsrampe um 30 cm bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Ausgestaltung) sprengen den Rahmen einer Projektänderung nicht. Eine wesentliche Veränderung eines Hauptmerkmals des Bauprojekts steht nicht infrage. Folglich ist nicht zu beanstanden, dass die Baukommission von einer Projektänderung und nicht von einem neuen Projekt ausging (E. 3.1 f.). Bei Projektänderungen können nur diejenigen Teile eines Bauvorhabens neu überprüft werden, die durch die Änderung betroffen sind.

Rügen, welche insofern ausserhalb des durch die Projektänderung vorgegebenen Verfahrensgegenstands liegen, sind damit verspätet (E. 3.3). Vorliegend erwiesen bzw. erweisen sich diverse Rügen als verspätet (E. 4). Aus dem - (lediglich) behördenverbindlichen - kommunalen Richtplan Verkehr können die Beschwerdeführenden nichts für sich ableiten (E. 5.1). Lärmimmissionen (E. 5.2). Pläne (E. 5.3). Alternativerschliessung (E. 5.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN LÄRMIMMISSIONEN PLÄNE PROJEKTÄNDERUNG PROJEKTÄNDERUNGSBEWILLIGUNG RICHTPLAN VERSPÄTETE RÜGEN ZUFAHRTSRAMPE · Rechtsnormen:

· - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3