Business Eligibility for COVID-19 Hardship Fund Appeal Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA business that was registered in 2018 sought non-repayable contributions under the second round of the COVID-19 hardship fund, but the court dismissed the appeal because its 2020 revenue loss of 22% did not meet the required 40% threshold compared to the average turnover of 2018 and 2019, and crucially, the business was never ordered to close, disqualifying it from the specific relief intended for businesses closed for at least 40 days, regardless of the impact of a hindered new sales channel opening.
Legislator-Regeste
AmtlichCovid-19-Härtefallprogramm; 2. Zuteilungsrunde | [Die Beschwerdeführerin ersuchte im Rahmen der 2. Zuteilungsrunde um nicht rückzahlbare Beiträge im Umfang von mindestens Fr. 33'817.-.] Die Beschwerdeführerin wurde erst im Jahr 2018 ins Handelsregister eingetragen, weshalb als Vergleich auf den auf 12 Monate berechneten Durchschnittsumsatz der Jahre 2018 und 2019 abzustellen ist. Der Umsatzrückgang im Jahr 2020 gegenüber dem Vergleichsumsatz beträgt 22 % und erreicht den Schwellenwert von 40 % damit nicht (E. 5.1). Die Beschwerdeführerin musste ihren Betrieb nicht schliessen, woran die angeblich verhinderte Eröffnung eines Verkaufslokals als zusätzlicher Vetriebskanal nichts ändert; sie fällt damit nicht unter die Erleichterungen, welche Unternehmen gewährt werden, die während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen wurden (E. 5.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for rejecting the claim regarding the required turnover reduction threshold.
This provision is cited in connection with the basis for the rejection concerning the required closure period.
This provision governs the costs associated with the proceedings.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00216
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222595&W10_KEY=13317476&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00216 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.08.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Covid-19-Härtefallprogramm;
2. Zuteilungsrunde · [Die Beschwerdeführerin ersuchte im Rahmen der 2. Zuteilungsrunde um nicht rückzahlbare Beiträge im Umfang von mindestens Fr. 33'817.-.] Die Beschwerdeführerin wurde erst im Jahr 2018 ins Handelsregister eingetragen, weshalb als Vergleich auf den auf 12 Monate berechneten Durchschnittsumsatz der Jahre 2018 und 2019 abzustellen ist. Der Umsatzrückgang im Jahr 2020 gegenüber dem Vergleichsumsatz beträgt 22 % und erreicht den Schwellenwert von 40 % damit nicht (E. 5.1). Die Beschwerdeführerin musste ihren Betrieb nicht schliessen, woran die angeblich verhinderte Eröffnung eines Verkaufslokals als zusätzlicher Vetriebskanal nichts ändert; sie fällt damit nicht unter die Erleichterungen, welche Unternehmen gewährt werden, die während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen wurden (E. 5.2).
Abweisung. · --- · Stichworte: · COVID-19-HÄRTEFALLBEITRÄGE SCHLIESSUNG · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 1 Covid-19-Gesetz Art. 5 Abs. 1 Covid-19-Härtefallverordnung Art. 5 Abs. 2 Covid-19-Härtefallverordnung Art. 5b Covid-19-Härtefallverordnung Art. 13 Abs. 1 Covid-19-Härtefallverordnung · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3