COVID-19 Hardship Contributions: Reference Period for Revenue Decline
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the decision regarding Covid-19 hardship contributions, finding that the reference period for calculating significant revenue decline and contribution amounts should generally be the years 2018 and 2019. The court ruled that a company's increase in revenue beginning in late 2019 due to new premises did not justify using a later date as a reference point, nor did it constitute unequal treatment compared to companies established after December 31, 2017.
Legislator-Regeste
AmtlichCovid-19-Härtefallprogramm: 3. Zuteilungsrunde | Sowohl für die Beurteilung, ob ein Unternehmen im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie einen massgeblichen Umsatzrückgang erlitten hat, als auch für die Bemessung der (maximal) auszurichtenden nicht rückzahlbaren Beiträge ist grundsätzlich der Jahresumsatz der Jahre 2018 und 2019 als Referenzgrösse bzw. Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Allein der Umstand. dass die Beschwerdeführerin ihren Umsatz infolge der Anmietung neuer Räumlichkeiten und deren Umbau im Sommer/Herbst 2019 ab Oktober 2019 merklich zu steigern vermochte, rechtfertigt es nicht, bei der Umsatzberechnung auf die Inbetriebnahme der neuen bzw. umgebauten Räumlichkeiten als (abweichenden) Stichtag abzustellen. Namentlich liegt keine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Unternehmen wie der Beschwerdeführerin im Vergleich mit Unternehmen vor, welche erst nach dem 31. Dezember 2017 gegründet wurden bzw. ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben (zum Ganzen E. 4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely establishes the general criteria for determining a significant revenue shortfall due to the Covid-19 pandemic, which is the core issue in the case.
This provision likely relates to the calculation of the maximum non-repayable contribution, which is a key element of the court's decision.
This provision likely addresses the reference period for calculating revenue, which was a central point of contention regarding the revenue increase after remodeling.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00211
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00211 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.09.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Covid-19-Härtefallprogramm:
3. Zuteilungsrunde · Sowohl für die Beurteilung, ob ein Unternehmen im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie einen massgeblichen Umsatzrückgang erlitten hat, als auch für die Bemessung der (maximal) auszurichtenden nicht rückzahlbaren Beiträge ist grundsätzlich der Jahresumsatz der Jahre 2018 und 2019 als Referenzgrösse bzw. Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Allein der Umstand. dass die Beschwerdeführerin ihren Umsatz infolge der Anmietung neuer Räumlichkeiten und deren Umbau im Sommer/Herbst 2019 ab Oktober 2019 merklich zu steigern vermochte, rechtfertigt es nicht, bei der Umsatzberechnung auf die Inbetriebnahme der neuen bzw. umgebauten Räumlichkeiten als (abweichenden) Stichtag abzustellen.
Namentlich liegt keine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Unternehmen wie der Beschwerdeführerin im Vergleich mit Unternehmen vor, welche erst nach dem 31. Dezember 2017 gegründet wurden bzw. ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben (zum Ganzen E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · CORONA-PANDEMIE COVID-19-HÄRTEFALLBEITRÄGE ERMESSEN HÄRTEFALL MAXIMALBETRAG NICHT RÜCKZAHLBARER BEITRAG REFERENZPERIODE SCHEMATISIERUNG UMSATZRÜCKGANG UMSATZSTEIGERUNG UNGLEICHBEHANDLUNG · Rechtsnormen: · Art. 5a Abs. 1 Covid-19-Härtefallverordnung Art. 7 Abs. 1 lit. c Covid-19-Härtefallverordnung Art. 8a Covid-19-Härtefallverordnung · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2