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VB.2022.00192 • VG ZH VB.2022.00192 KI-generiert

Neighboring Owner Appeal Against Building Permit Amendment Dismissed

Geschäftsnummer VB.2022.00192
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal filed by a neighboring property owner challenging a building permit amendment that involved relocating the access ramp for an underground garage associated with the construction of an apartment building and underground parking. The court reasoned that the presence of only one member of the deciding body at the site inspection did not constitute a legal violation, and importantly, that in the context of project amendments, only the aspects of the building plan affected by the change are subject to re-examination, rendering complaints regarding parts of the project outside the scope of the amendment untimely. Furthermore, the court addressed specific challenges related to plans, excavations, and the location of the garage ramp in relation to the building line, ultimately rejecting the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nachbarbeschwerde betreffend eine - im Rahmen einer Projektänderung bewilligte - veränderte (bzw. verschobene) Tiefgaragenzufahrt (vgl. die mit dem vorliegenden zusammenhängenden Verfahren VB.2022.00191 [Bauherrenbeschwerde] und die vereinigten Verfahren VB.2022.00220/00224 [weitere Nachbarbeschwerden]). Dass am vorinstanzlichern (Referenten-)Augenschein lediglich ein Mitglied des Spruchkörpers zugegen war, stellt keine Rechtsverletzung dar (E. 3). Bei Projektänderungen - wie vorliegend - können nur diejenigen Teile eines Bauvorhabens neu überprüft werden, die durch die Änderung betroffen sind. Rügen, welche insofern ausserhalb des durch die Projektänderung vorgegebenen Verfahrensgegenstands liegen, sind damit verspätet (E. 4). Vorliegend erwiesen bzw. erweisen sich diverse Rügen als verspätet (E. 4.4). Pläne (E. 5). Abgrabungen (E. 6). Tiefgaragenzufahrt im Baulinienbereich (E. 7). Abweisung.

Schlagwörter

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Verletzung der Baubewilligung Erschliessung des Grundstücks Baukontrolle Bauplan Verwaltungsbeschwerde Abbruchbewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

Cited for the imposition of court costs following the dismissal of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00192

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00192 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.01.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nachbarbeschwerde betreffend eine - im Rahmen einer Projektänderung bewilligte - veränderte (bzw. verschobene) Tiefgaragenzufahrt (vgl. die mit dem vorliegenden zusammenhängenden Verfahren VB.2022.00191 [Bauherrenbeschwerde] und die vereinigten Verfahren VB.2022.00220/00224 [weitere Nachbarbeschwerden]).

Dass am vorinstanzlichern (Referenten-)Augenschein lediglich ein Mitglied des Spruchkörpers zugegen war, stellt keine Rechtsverletzung dar (E. 3). Bei Projektänderungen - wie vorliegend - können nur diejenigen Teile eines Bauvorhabens neu überprüft werden, die durch die Änderung betroffen sind. Rügen, welche insofern ausserhalb des durch die Projektänderung vorgegebenen Verfahrensgegenstands liegen, sind damit verspätet (E. 4). Vorliegend erwiesen bzw. erweisen sich diverse Rügen als verspätet (E. 4.4). Pläne (E. 5). Abgrabungen (E. 6).

Tiefgaragenzufahrt im Baulinienbereich (E. 7). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUGENSCHEIN BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAULINIENBEREICH BAULINIENÜBERSTELLUNG PLÄNE PROJEKTÄNDERUNG PROJEKTÄNDERUNGSBEWILLIGUNG VERSPÄTETE RÜGEN ZUFAHRTSRAMPE · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3