Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00138 • VG ZH VB.2022.00138 KI-generiert

Correctional Facility Quarantine Rules Appeal Fees Litigation

Geschäftsnummer VB.2022.00138
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

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The court partially granted a petitioner's appeal regarding a disciplinary decision in a correctional facility. The petitioner had requested an adjustment to quarantine rules based on a previous court ruling. The disciplinary authority incorrectly classified the request as a cost-incurring appeal for refusal of justice, rather than a request for an initial ruling, and dismissed it. The court found that the authority should not have opened a formal, cost-bearing appeal procedure without clarification, thus invalidating the fee. The court also noted the fees were too high and ordered the authority to bear the costs.

Legislator-Regeste

Amtlich

Strafvollzug (Rechtsverweigerung/Aufsichtsbeschwerde | Rechtsverweigerungsrekurs: Rekurswille [Der Beschwerdeführer verlangte bei der Justizdirektion mit Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts die Anpassung von Quarantäneregeln in der Vollzugsanstalt. Die Justizdirektion behandelte dieses Schreiben als Rechtsverweigerungsrekurs, den sie kostenfällig abwies, als Gesuch um (erstinstanzlichen) Erlass einer Verfügung, auf das sie nicht eintrat, und als Aufsichtsbeschwerde, der sie keine Folge gab. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Kostenauflage.] Zuständigkeit des Einzelrichters (E. 1.1). Nichteintreten auf Feststellungs- und aufsichtsrechtliche Anträge (E. 1.2). Die Vorinstanz hätte auf die Laieneingabe des Beschwerdeführers hin - jedenfalls ohne entsprechende Nachfrage - kein kostenpflichtiges Rechtsverweigerungsrekursverfahren eröffnen dürfen (E. 2.3). Damit entfällt die Grundlage der angefochtenen Gebührenauflage (E. 2.4). Die Gebühren wurden zudem zu hoch angesetzt (E. 2.5). Kostenauflage nach Verursacherprinzip an die Vorinstanz (E. 3.2). Gutheissung, soweit Eintreten.

Schlagwörter

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Disziplinarbehörde Haftkosten Geschäftsordnung Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids Strafvollzugsrecht Verwaltungsgebühren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 7 GebührenO

This provision is cited as the legal basis for imposing costs and fees.

§ 13 Abs. II VRG

This provision is cited in relation to the procedural handling of the case, specifically regarding the opening of proceedings and the imposition of costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00138

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00138 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.06.2022 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Strafvollzug (Rechtsverweigerung/Aufsichtsbeschwerde · Rechtsverweigerungsrekurs: Rekurswille [Der Beschwerdeführer verlangte bei der Justizdirektion mit Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts die Anpassung von Quarantäneregeln in der Vollzugsanstalt. Die Justizdirektion behandelte dieses Schreiben als Rechtsverweigerungsrekurs, den sie kostenfällig abwies, als Gesuch um (erstinstanzlichen) Erlass einer Verfügung, auf das sie nicht eintrat, und als Aufsichtsbeschwerde, der sie keine Folge gab.

Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Kostenauflage.] Zuständigkeit des Einzelrichters (E. 1.1). Nichteintreten auf Feststellungs- und aufsichtsrechtliche Anträge (E. 1.2). Die Vorinstanz hätte auf die Laieneingabe des Beschwerdeführers hin - jedenfalls ohne entsprechende Nachfrage - kein kostenpflichtiges Rechtsverweigerungsrekursverfahren eröffnen dürfen (E. 2.3). Damit entfällt die Grundlage der angefochtenen Gebührenauflage (E. 2.4). Die Gebühren wurden zudem zu hoch angesetzt (E. 2.5). Kostenauflage nach Verursacherprinzip an die Vorinstanz (E. 3.2).

Gutheissung, soweit Eintreten. · --- · Stichworte: · AUFSICHTSBESCHWERDE FESTSTELLUNGSBEGEHREN KOSTENAUFLAGE LAIENEINGABE RECHTSVERWEIGERUNG REKURS REKURSWILLE SCHREIBGEBÜHREN VERFAHRENSERÖFFNUNG · Rechtsnormen: · § 7 GebührenO § 13 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4