Employment Termination Reference Dispute Compensation Reduction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA lower court found an employer's termination of an employee defective, awarded the employee three months' salary as compensation, and ordered the employer to amend the employment reference; the employer appealed this decision, but failed to provide any evidence supporting their claims that the employee's performance and conduct were deficient at the time of termination, leading the court to confirm it is not the appellate body's role to conduct investigations the public-law employer neglected. The court determined the three months' salary compensation was excessive and reduced it to two months' salary, and because the employer's asserted grounds for deficiencies in the reference letter regarding performance and the termination itself were unsubstantiated, those statements were deemed untruthful, resulting in a partial approval of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichKündigung/Arbeitszeugnis | Die Vorinstanz befand, die Kündigung durch den Arbeitgeber sei mangelhaft, sprach dem Angestellten eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zu und verpflichtete den Arbeitgeber, das Arbeitszeugnis anzupassen. Dagegen wendet sich der Arbeitgeber (Beschwerdeführer). Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die Leistungen und das Verhalten des Beschwerdegegners seien zum Zeitpunkt der Kündigung mangelhaft gewesen, legt er hierfür keinerlei Belege vor. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsmittelbehörde, Abklärungen vorzunehmen, die der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber unterlassen hat bzw. die für eine Kündigung notwendigen Beweismittel zu beschaffen (E. 4.3). Die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung in Höhe von drei Monatslöhnen ist zu hoch und auf zwei Monatslöhne zu reduzieren (E. 5.1). Hinweise im Arbeitszeugnis auf die Kündigung durch den Arbeitgeber und auf erhebliche Mängel in der Leistung des Angestellten sind nicht belegt und damit nicht wahrheitsgemäss (E. 6.4). Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is the primary legal basis used by the administrative court in its final orders regarding the employment relationship.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00120
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00120 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.09.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung/Arbeitszeugnis · Die Vorinstanz befand, die Kündigung durch den Arbeitgeber sei mangelhaft, sprach dem Angestellten eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zu und verpflichtete den Arbeitgeber, das Arbeitszeugnis anzupassen. Dagegen wendet sich der Arbeitgeber (Beschwerdeführer).
Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die Leistungen und das Verhalten des Beschwerdegegners seien zum Zeitpunkt der Kündigung mangelhaft gewesen, legt er hierfür keinerlei Belege vor. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsmittelbehörde, Abklärungen vorzunehmen, die der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber unterlassen hat bzw. die für eine Kündigung notwendigen Beweismittel zu beschaffen (E. 4.3). Die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung in Höhe von drei Monatslöhnen ist zu hoch und auf zwei Monatslöhne zu reduzieren (E. 5.1). Hinweise im Arbeitszeugnis auf die Kündigung durch den Arbeitgeber und auf erhebliche Mängel in der Leistung des Angestellten sind nicht belegt und damit nicht wahrheitsgemäss (E. 6.4).
Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEWÄHRUNGSFRIST BEWEISLAST KÜNDIGUNG KÜNDIGUNGSGRUND PERSONALRECHT RECHTLICHES GEHÖR ZWECKVERBAND · Rechtsnormen: · § 18 Abs. 2 PG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3