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VB.2022.00117 • VG ZH VB.2022.00117 KI-generiert

Family Reunification of Lebanese Nationals in Switzerland: Timeliness and Humanitarian Grounds

Geschäftsnummer VB.2022.00117
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A Lebanese national and her three children applied for family reunification to join the husband/father in Switzerland; the court found that the application for the youngest daughter, whose prior application in 2011 was unsuccessful, was timely as the five-year deadline for family reunification began anew upon the father's naturalization in 2017, and the mother's right to join also reset at that time because her previous departure from the country was not voluntary but due to the daughter's rejection; however, the application for the two older children was deemed late, yet the court granted the belated family reunification for them based on significant family reasons, noting their good integration in Switzerland, the risk of separation from their parents and sister if returned to Lebanon, and the worsening conditions in Lebanon.

Legislator-Regeste

Amtlich

Familiennachzug | [Eine libanesische Staatsangehörige und ihre drei Kinder ersuchen um Familiennachzug, um bei ihrem Ehemann bzw. Vater in der Schweiz zu leben.] Die jüngste Tochter ersuchte bereits im Jahr 2011 erfolglos um Familiennachzug. Die fünfjährige Frist begann daher mit der Einbürgerung des Vaters im Jahr 2017 neu zu laufen, womit ihr Gesuch rechtzeitig erfolgte (E. 2.3). Die Ehefrau bzw. Mutter blieb damals nicht freiwillig im Libanon, sondern weil das Gesuch der jüngsten Tochter abgelehnt wurde. Somit begann auch für sie die Frist mit der Einbürgerung neu zu laufen (E. 2.4). Das Familiennachzugsgesuch der zwei älteren Kinder wurde verspätet gestellt. Da sie in der Schweiz bereits gut integriert sind, eine Rückversetzung in den Libanon sie von ihren Eltern und ihrer Schwester trennen würde und sich die Situation im Libanon in den letzten Jahren verschlechtert hat, liegen wichtige familiäre Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug vor (E. 4). Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB. Gutheissung.

Schlagwörter

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Familiennachzug humanitäre Gründe Recht auf Familiengründung Integration der Kinder Ausreise Asylgesuch einer syrischen Familie

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 42 AIG

This provision likely forms the main basis for the court's decision regarding family reunification, given its inclusion in the list of legal norms cited, even if the specific effect is described in the summary.

Art. 47 AIG

This provision likely relates to the grounds for granting late family reunification, as mentioned in the summary regarding the older children.

Art. 13 BV

This provision, relating to the right to family life, supports the decision to grant the late family reunification request for the older children based on important family reasons.

Art. 8 EMRK

This provision, guaranteeing the right to respect for private and family life, supports the decision to grant the late family reunification request for the older children based on important family reasons.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00117

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00117 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.03.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · [Eine libanesische Staatsangehörige und ihre drei Kinder ersuchen um Familiennachzug, um bei ihrem Ehemann bzw. Vater in der Schweiz zu leben.] Die jüngste Tochter ersuchte bereits im Jahr 2011 erfolglos um Familiennachzug. Die fünfjährige Frist begann daher mit der Einbürgerung des Vaters im Jahr 2017 neu zu laufen, womit ihr Gesuch rechtzeitig erfolgte (E. 2.3).

Die Ehefrau bzw. Mutter blieb damals nicht freiwillig im Libanon, sondern weil das Gesuch der jüngsten Tochter abgelehnt wurde. Somit begann auch für sie die Frist mit der Einbürgerung neu zu laufen (E. 2.4). Das Familiennachzugsgesuch der zwei älteren Kinder wurde verspätet gestellt. Da sie in der Schweiz bereits gut integriert sind, eine Rückversetzung in den Libanon sie von ihren Eltern und ihrer Schwester trennen würde und sich die Situation im Libanon in den letzten Jahren verschlechtert hat, liegen wichtige familiäre Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug vor (E. 4).

Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · FAMILIENLEBEN FAMILIENNACHZUG FRISTEN NACHTRÄGLICHER FAMILIENNACHZUG WICHTIGE GRÜNDE · Rechtsnormen: · Art. 42 AIG Art. 47 AIG Art. 13 BV Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3