Appeal Dismissed: Sham Marriage for Residency
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed the appeal concerning an application for residency based on marriage to a Swiss citizen, reasoning that while such a right generally exists, it is subject to the prohibition of abuse of rights, which includes sham marriages. The court found strong evidence supporting the conclusion of a sham marriage—specifically, a nineteen-year age difference, no in-person contact since the wedding four and a half years prior, contradictory accounts regarding how the couple met, and inconsistent statements about the appellant's brothers—all indicating the residency was substantially based on deceiving authorities, which was not sufficiently rebutted by the parties.
Legislator-Regeste
AmtlichEinreise zum Verbleib bei der Ehefrau | Dem Beschwerdeführer kommt aufgrund seiner Ehe mit einer Schweizerin grundsätzlich ein Aufenthaltsanspruch zu. Dieser steht jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, worunter unter anderem die Scheinehe fällt (E. 2.1 f.). Der bisherige Aufenthalt des Beschwerdeführers in der Schweiz beruhte im Wesentlichen auf einer Täuschung der Behörden, zwischen den Beschwerdeführenden besteht ein Altersunterschied von 19 Jahren, sie haben sich seit ihrer Hochzeit vor viereinhalb Jahren nicht mehr gesehen und machen widersprüchliche Angaben zu ihrem Kennenlernen. Diese Umstände wie auch die von den Eheleuten gemachten widersprüchlichen Aussagen zu den Brüdern des Beschwerdeführers sind als starke Indizien für eine Scheinehe zu werten (zum Ganzen E. 3.1-3). Der Einwand der Beschwerdeführenden vermag die Annahme einer Scheinehe nicht zu widerlegen (E. 3.4). Abweisung UP/URB infolge Aussichtslosigkeit. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for the dismissal of the complaint due to the finding of sham marriage (abuse of right).
The provision concerning the fundamental right to residence for a spouse of a Swiss citizen, which is implicitly considered in the context of the abuse of right finding.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00112
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00112 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.05.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einreise zum Verbleib bei der Ehefrau · Dem Beschwerdeführer kommt aufgrund seiner Ehe mit einer Schweizerin grundsätzlich ein Aufenthaltsanspruch zu. Dieser steht jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, worunter unter anderem die Scheinehe fällt (E. 2.1 f.). Der bisherige Aufenthalt des Beschwerdeführers in der Schweiz beruhte im Wesentlichen auf einer Täuschung der Behörden, zwischen den Beschwerdeführenden besteht ein Altersunterschied von 19 Jahren, sie haben sich seit ihrer Hochzeit vor viereinhalb Jahren nicht mehr gesehen und machen widersprüchliche Angaben zu ihrem Kennenlernen.
Diese Umstände wie auch die von den Eheleuten gemachten widersprüchlichen Aussagen zu den Brüdern des Beschwerdeführers sind als starke Indizien für eine Scheinehe zu werten (zum Ganzen E. 3.1-3). Der Einwand der Beschwerdeführenden vermag die Annahme einer Scheinehe nicht zu widerlegen (E. 3.4). Abweisung UP/URB infolge Aussichtslosigkeit. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSANSPRUCH AUFENTHALTSBEWILLIGUNG FORMELLE BESCHWER INDIZIEN RECHTSMISSBRAUCHSVERBOT SCHEINEHE SCHWEIZER EHEGATTE UMGEHUNGSEHE · Rechtsnormen:
· Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4