Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00103 • VG ZH VB.2022.00103 KI-generiert

Protesting Company Wins Appeal on Unfair Price Criterion Application

Geschäftsnummer VB.2022.00103
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A company protested the award of a public contract, arguing the price criteria were unfairly applied. While the contract had already been awarded, the court affirmed the company's standing to challenge the legality of the award. The court found the awarding authority's assessment of the price criterion unconvincing, particularly a wide price range of approximately 100% for a non-complex service, which required stronger justification. Recalculating with a more reasonable 50% price range showed the protesting company would have scored significantly higher, leading the court to partially grant the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission (Los 2) | Bewertung der Zuschlagskriterien; Preiskriterium. Vorliegend hat die Vergabestelle den Vertrag mit der Mitbeteiligten zwar bereits abgeschlossen und eine Zuschlagserteilung an die Beschwerdeführerin ist mithin nicht mehr möglich. Dies ändert jedoch nichts an deren Legitimation, zumal die Submissionsbeschwerde auch dafür zur Verfügung steht, nach Vertragsschluss die Rechtswidrigkeit einer Zuschlagsverfügung feststellen zu lassen (E. 2.2). Je ungewöhnlicher die gewählte Preisspanne ist, desto mehr ist eine triftige Begründung für diese Festlegung erforderlich. Die Bewertung des Preiskriteriums durch die Vergabebehörde überzeugt nicht. Die vorliegend berücksichtigte Preisspanne von deutlich über 50 % (ca. 100 %) für eine technisch nicht komplexe Dienstleistung ist erklärungsbedürftig. Bei einer Berechnung mit einer – für eine derartige Dienstleistung auf den ersten Blick adäquat erscheinenden – Preisspanne von 50 % kommt die Beschwerdeführerin mit ihrer Gesamtpunktzahl deutlich (mit über 40 Punkten) vor der Mitbeteiligten zu liegen. Bereits aus diesem Grund wäre die Beschwerde gutzuheissen gewesen (E. 3.2.1). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Beschwerdelegitimation unlauterer Wettbewerb Dienstleistungsvertrag Zuschlagskriterien Wechselprotest Streitwert

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 33 SubmV
This provision is cited and likely forms the basis for the court's decision regarding the evaluation of the price criterion in the submission.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 33 SubmV

This provision is cited and likely forms the basis for the court's decision regarding the evaluation of the price criterion in the submission.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00103

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222529&W10_KEY=13317027&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00103 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.07.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission (Los 2) · Bewertung der Zuschlagskriterien; Preiskriterium. Vorliegend hat die Vergabestelle den Vertrag mit der Mitbeteiligten zwar bereits abgeschlossen und eine Zuschlagserteilung an die Beschwerdeführerin ist mithin nicht mehr möglich. Dies ändert jedoch nichts an deren Legitimation, zumal die Submissionsbeschwerde auch dafür zur Verfügung steht, nach Vertragsschluss die Rechtswidrigkeit einer Zuschlagsverfügung feststellen zu lassen (E. 2.2).

Je ungewöhnlicher die gewählte Preisspanne ist, desto mehr ist eine triftige Begründung für diese Festlegung erforderlich. Die Bewertung des Preiskriteriums durch die Vergabebehörde überzeugt nicht. Die vorliegend berücksichtigte Preisspanne von deutlich über 50 % (ca. 100 %) für eine technisch nicht komplexe Dienstleistung ist erklärungsbedürftig. Bei einer Berechnung mit einer – für eine derartige Dienstleistung auf den ersten Blick adäquat erscheinenden – Preisspanne von 50 % kommt die Beschwerdeführerin mit ihrer Gesamtpunktzahl deutlich (mit über 40 Punkten) vor der Mitbeteiligten zu liegen.

Bereits aus diesem Grund wäre die Beschwerde gutzuheissen gewesen (E. 3.2.1). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · PREIS PREISSPANNE ZUSCHLAGSKRITERIUM · Rechtsnormen: · § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3