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VB.2022.00095 • VG ZH VB.2022.00095 KI-generiert

Executive Search Firm Appeal on COVID-19 Hardship Contribution Denial Fails

Geschäftsnummer VB.2022.00095
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal concerning the second allocation round of COVID-19 hardship contributions sought by a service provider in executive search, where prior decisions found the claimed revenue decline was not attributable to official public health measures. The court reasoned that such contributions are non-entitled subsidies under the relevant COVID-19 legislation, and the burden was on the appellant to prove a direct or indirect causal link between the measures and the revenue drop; however, the evidence showed the decline primarily resulted from reduced customer demand, largely from industrial and technology sectors, indicating it was caused by general economic uncertainty rather than the specific governmental restrictions.

Legislator-Regeste

Amtlich

Covid-19-Härtefallprogramm: 2. Zuteilungsrunde | [Die Beschwerdeführerin erbringt Dienstleistungen im Bereich Führungskräfteauswahl. Gemäss den Vorinstanzen ist ihr Umsatzrückgang nicht auf die behördlichen Covid-19-Massnahmen zurückzuführen.] Covid-19-Härtefallbeiträge sind Subventionen, auf die kein Anspruch besteht (E.3). Es ist an der Beschwerdeführerin zu belegen, dass ihr Umsatzrückgang direkt oder indirekt auf die behördlichen Covid-19-Massnahmen zurückzuführen ist (E. 4 und 5). Der Umsatzrückgang der Beschwerdeführerin ist massgebend auf einen Nachfragerückgang seitens ihrer Kundschaft zurückzuführen, die grösstenteils aus Industrie- und Technologieunternehmen besteht. Der Umsatzrückgang wurde folglich insbesondere durch die allgemeine Unsicherheit in der Wirtschaft verursacht und lässt sich nicht im erforderlichen Ausmass auf die behördlichen Covid-19-Massnahmen zurückführen (E. 6). Abweisung.

Schlagwörter

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Wirtschaftssektor wirtschaftliche Härte Beitragsforderung Subvention Beitrag Gesundheitsbezogene Angaben

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 lit. a BGG

Cited in the dispositive to rule on the costs of the appeal proceedings.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00095

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00095 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.07.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Covid-19-Härtefallprogramm:

2. Zuteilungsrunde · [Die Beschwerdeführerin erbringt Dienstleistungen im Bereich Führungskräfteauswahl. Gemäss den Vorinstanzen ist ihr Umsatzrückgang nicht auf die behördlichen Covid-19-Massnahmen zurückzuführen.] Covid-19-Härtefallbeiträge sind Subventionen, auf die kein Anspruch besteht (E.3). Es ist an der Beschwerdeführerin zu belegen, dass ihr Umsatzrückgang direkt oder indirekt auf die behördlichen Covid-19-Massnahmen zurückzuführen ist (E. 4 und 5). Der Umsatzrückgang der Beschwerdeführerin ist massgebend auf einen Nachfragerückgang seitens ihrer Kundschaft zurückzuführen, die grösstenteils aus Industrie- und Technologieunternehmen besteht.

Der Umsatzrückgang wurde folglich insbesondere durch die allgemeine Unsicherheit in der Wirtschaft verursacht und lässt sich nicht im erforderlichen Ausmass auf die behördlichen Covid-19-Massnahmen zurückführen (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · BESONDERE BETROFFENHEIT COVID-19-HÄRTEFALLBEITRÄGE STAATSBEITRÄGE STAATSBEITRÄGE (SUBVENTIONEN), FINANZAUSGLEICH SUBVENTION UMSATZRÜCKGANG ZUSAMMENHANG · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 1 Covid-19-Gesetz § 12 Abs. 1bis Covid-19-Gesetz · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3