Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00083 • VG ZH VB.2022.00083 KI-generiert

Mootness of Appeal Due to COVID-19 Hardship Program Contribution

Geschäftsnummer VB.2022.00083
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court declared the appeal moot because the applicant received a contribution from the COVID-19 hardship program that fully satisfied their claims, rendering the original dispute obsolete. Consequently, the court ordered the costs of the proceedings to be borne by the lower authority and mandated that the lower authority pay compensation to the applicant.

Legislator-Regeste

Amtlich

Covid-19-Härtefallprogramm: 2. Zuteilungsrunde | Der Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der 5. Zuteilungsrunde ein Beitrag für alle bisherigen Zuteilungsrunden zugesprochen, mit welchem ihren Anliegen - eigenen Angaben zufolge - voll entsprochen wird, weshalb das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos geworden abzuschreiben ist (E. 1.2). Die Kosten werden der Vorinstanz auferlegt und diese wird zur Leistung einer Parteientschädigung an die Beschwerdeführerin verpflichtet (E. 2). Gegenstandslosigkeit.

Schlagwörter

KI-generiert
Beitragsforderung Zahlungsbefehl schwerer Härtefall Beitrag Beschwerdelegitimation gesundheitliche Gründe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 CO

The court ordered the lower instance to bear the costs of the proceedings.

Art. 68 Abs. 1 CO

The court ordered the lower instance to pay compensation to the complainant.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00083

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222436&W10_KEY=13317029&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00083 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.06.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Covid-19-Härtefallprogramm: 2. Zuteilungsrunde · Der Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der 5. Zuteilungsrunde ein Beitrag für alle bisherigen Zuteilungsrunden zugesprochen, mit welchem ihren Anliegen - eigenen Angaben zufolge - voll entsprochen wird, weshalb das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos geworden abzuschreiben ist (E. 1.2). Die Kosten werden der Vorinstanz auferlegt und diese wird zur Leistung einer Parteientschädigung an die Beschwerdeführerin verpflichtet (E. 2). Gegenstandslosigkeit. · --- · Stichworte: · ABSCHREIBUNG COVID-19-HÄRTEFALLBEITRÄGE GEGENSTANDSLOSIGKEIT · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5