Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00059 • VG ZH VB.2022.00059 KI-generiert

University Dismissal Following Hospital Contract Termination Upheld Due to Regulatory Linkage

Geschäftsnummer VB.2022.00059
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An individual, employed both as a professor at a university and as a senior physician at a university-affiliated hospital under private law, was dismissed by the university on grounds of age after the hospital terminated its employment contract. The court upheld the dismissal, reasoning that a specific university regulation, which deems the termination of the hospital contract a justifiable ground for terminating the professorial appointment, does not violate the personnel law, as the linkage between the two roles is intended to ensure the professor maintains necessary current clinical experience for teaching and research activities.

Legislator-Regeste

Amtlich

Entlassung altershalber | [Der Beschwerdeführer war einerseits als Professor an der Universität Zürich angestellt und andererseits im Rahmen einer privatrechtlichen Anstellung als Leitender Arzt am Kinderspital Zürich tätig. Nachdem das Kinderspital das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, entliess die Universität den Beschwerdeführer altershalber.] Gemäss § 19 Abs. 4 der Personalverordnung der Universität bildet bei Professorinnen und Professoren, deren Ernennung mit einer Anstellung an einem universitären Vertragsspital verknüpft wurde, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses am Vertragsspital einen sachlich zureichenden Grund für die Kündigung der Anstellung an der Universität. Diese Bestimmung verstösst nicht gegen das Personalgesetz. Die Verknüpfung der beiden Arbeitsverhältnisse soll sicherstellen, dass Professorinnen und Professoren über die für ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit notwendige aktuelle klinische Erfahrung verfügen (E. 6.2). Das Kinderspital hat das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer aufgelöst. Somit liegt ein sachlich zureichender Grund für die Entlassung altershalber des Beschwerdeführers vor (E. 6.3). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Entlassung oder Vertragsauflösung Universitätsspitäler Arbeitsverhältnis Forschungsvertrag Hochschulforschung ärztlicher Behandlungsfehler

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 337c OR

This provision is cited in the context of the background facts concerning the termination of the employment relationship, but it is not explicitly mentioned in the dispositive orders.

§ 18 Abs. 2 PG

This provision is cited in the context of the background facts concerning the termination of the employment relationship, but it is not explicitly mentioned in the dispositive orders.

§ 24b PG

This provision is cited in the context of the background facts concerning the termination of the employment relationship, but it is not explicitly mentioned in the dispositive orders.

§ 24b Abs. 1 lit. a PG

This provision is cited in the context of the background facts concerning the termination of the employment relationship, but it is not explicitly mentioned in the dispositive orders.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00059

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222781&W10_KEY=13317025&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00059 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.11.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 07.11.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Entlassung altershalber · [Der Beschwerdeführer war einerseits als Professor an der Universität Zürich angestellt und andererseits im Rahmen einer privatrechtlichen Anstellung als Leitender Arzt am Kinderspital Zürich tätig.

Nachdem das Kinderspital das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, entliess die Universität den Beschwerdeführer altershalber.] Gemäss § 19 Abs. 4 der Personalverordnung der Universität bildet bei Professorinnen und Professoren, deren Ernennung mit einer Anstellung an einem universitären Vertragsspital verknüpft wurde, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses am Vertragsspital einen sachlich zureichenden Grund für die Kündigung der Anstellung an der Universität. Diese Bestimmung verstösst nicht gegen das Personalgesetz. Die Verknüpfung der beiden Arbeitsverhältnisse soll sicherstellen, dass Professorinnen und Professoren über die für ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit notwendige aktuelle klinische Erfahrung verfügen (E. 6.2).

Das Kinderspital hat das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer aufgelöst. Somit liegt ein sachlich zureichender Grund für die Entlassung altershalber des Beschwerdeführers vor (E. 6.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES ENTLASSUNG ALTERSHALBER FRISTLOSE KÜNDIGUNG KÜNDIGUNGSSCHUTZ PRIVATRECHTLICHES ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS PROFESSOR/-IN SACHLICHER GRUND SPERRFRIST VERKNÜPFUNG · Rechtsnormen: · Art. 337c OR § 18 Abs. 2 PG § 24b PG § 24b Abs. 1 lit. a PG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2