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VB.2022.00031 • VG ZH VB.2022.00031 KI-generiert

Underground Garage Permit Denied Due to Groundwater Level

Geschäftsnummer VB.2022.00031
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed a building permit application for an underground garage, nutrient storage facilities, and a transformer station, considering groundwater and water protection. The court dismissed claims outside the scope of the dispute and new arguments raised at the appellate level, finding no demonstrable disadvantage from a flawed zoning notice. The court upheld the conformity of the access ramp with zoning regulations and its gradient, but denied the permit because a portion of the project would be below the highest groundwater level without the necessary permit from the water authority, and a supplementary remediation of deficiencies was not an option.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau einer Einstellhalle, zweier Nährstofflager sowie einer Trafostation. Grundwasser und Gewässerschutz. Auf die ausserhalb des Streitgegenstands liegenden Begehren ist nicht einzutreten (E. 1.3); ebenso auf die vor Verwaltungsgericht erstmals vorgebrachten Rügen (E. 1.4). Es ist nicht ersichtlich, inwiefern sich die fehlerhafte Ausschreibung betreffend Zonenzugehörigkeit eines Teils des Baugrundstücks nachteilig auf die Rechts- und Interessenwahrnehmung ausgewirkt haben soll (E. 3). Die Zufahrtsrampe ist zonenkonform (E. 4.2) und nicht zu steil (E. 4.3). Das Bauprojekt würde an einem Ort bis 20 cm unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels zu liegen kommen. Eine entsprechende Bewilligung des AWEL fehlt jedoch (E. 5.2 f.). Eine nebenbestimmungsweise Mängelbehebung kommt nicht in Betracht (E. 5.4). Gutheissung soweit Eintreten.

Schlagwörter

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Baubewilligung Gewässerschutz Bau- und Zonenordnung unterirdische Abfalllagerung Deponiebewilligung Plangenehmigung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Anhang Ziff. 1.5.3 BVV

Cited in relation to groundwater protection requirements.

§ 314 Abs. 3 PBG

Cited in relation to a procedural aspect of the zoning.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00031

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00031 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.07.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau einer Einstellhalle, zweier Nährstofflager sowie einer Trafostation. Grundwasser und Gewässerschutz. Auf die ausserhalb des Streitgegenstands liegenden Begehren ist nicht einzutreten (E. 1.3); ebenso auf die vor Verwaltungsgericht erstmals vorgebrachten Rügen (E. 1.4).

Es ist nicht ersichtlich, inwiefern sich die fehlerhafte Ausschreibung betreffend Zonenzugehörigkeit eines Teils des Baugrundstücks nachteilig auf die Rechts- und Interessenwahrnehmung ausgewirkt haben soll (E. 3). Die Zufahrtsrampe ist zonenkonform (E. 4.2) und nicht zu steil (E. 4.3). Das Bauprojekt würde an einem Ort bis 20 cm unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels zu liegen kommen. Eine entsprechende Bewilligung des AWEL fehlt jedoch (E. 5.2 f.). Eine nebenbestimmungsweise Mängelbehebung kommt nicht in Betracht (E. 5.4). Gutheissung soweit Eintreten.

· --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN GESTALTUNGSPLAN GEWÄSSERSCHUTZ GEWÄSSERSCHUTZZONE GRUNDWASSERKARTE GRUNDWASSERSCHUTZ RÜGEPRINZIP STEIGUNG ZONENKONFORMITÄT ZUFAHRTSRAMPE · Rechtsnormen: · Anhang Ziff. 1.5.3 BVV § 314 Abs. 3 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3