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VB.2022.00021 • VG ZH VB.2022.00021 KI-generiert

Detention for Removal of Recidivist Drug Trafficker Upheld

Geschäftsnummer VB.2022.00021
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court confirmed a detention order for removal concerning an individual who had returned to the country shortly after being expelled for violating a ban on entry, despite claiming compulsion to re-enter but providing no details. The court reasoned that given the individual's apparent re-entry solely for drug trafficking, lack of ties to the country, and the short duration of their recent stay before voluntarily turning themselves in, there remained a significant risk of absconding, rendering less severe measures unsuitable and affirming the detention's proportionality.

Legislator-Regeste

Amtlich

Bestätigung Ausschaffungshaft (GI220001-L) | Verhältnismässigkeit. In Verletzung des gegen ihn ausgesprochenen Landesverweises hielt sich der Beschwerdeführer bereits wenige Monate nach seiner Rückführung wieder in der Schweiz auf. Er legte zwar dar, dass er gezwungen worden sei, in die Schweiz einzureisen, brachte dazu indes nichts Näheres vor. Insgesamt war trotz der Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer – nachdem er sich nach eigenen Angaben bereits über 24 Stunden in der Schweiz aufgehalten hatte – selbst an die Polizei gewandt hatte, von einer erheblichen Untertauchgefahr des Beschwerdeführers auszugehen. Er war im Frühjahr 2021 offenbar (allein) zwecks Drogenhandels in die Schweiz eingereist und hat ansonsten keine Bezüge zur Schweiz. Mildere Mittel kamen im vorliegenden Fall nicht infrage (E. 4.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Verhältnismässigkeit der Haft Vollzugsstopp Betäubungsmittelhandel Einreiseverbot Rückfall bei Straftaten qualifizierte Betäubungsmittelwiderhandlung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 76 Abs. 1 AIG

This provision is the main ground cited for the dismissal of the appeal concerning the confirmation of deportation detention.

Art. 36 Abs. 3 BV

This constitutional article is cited in relation to the proportionality assessment which is central to the decision regarding detention.

Art. 5 Abs. 2 BV

This constitutional article is cited in relation to the assessment of the legality and proportionality of detention.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00021

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00021 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.06.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Bestätigung Ausschaffungshaft (GI220001-L) · Verhältnismässigkeit. In Verletzung des gegen ihn ausgesprochenen Landesverweises hielt sich der Beschwerdeführer bereits wenige Monate nach seiner Rückführung wieder in der Schweiz auf. Er legte zwar dar, dass er gezwungen worden sei, in die Schweiz einzureisen, brachte dazu indes nichts Näheres vor.

Insgesamt war trotz der Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer – nachdem er sich nach eigenen Angaben bereits über 24 Stunden in der Schweiz aufgehalten hatte – selbst an die Polizei gewandt hatte, von einer erheblichen Untertauchgefahr des Beschwerdeführers auszugehen. Er war im Frühjahr 2021 offenbar (allein) zwecks Drogenhandels in die Schweiz eingereist und hat ansonsten keine Bezüge zur Schweiz. Mildere Mittel kamen im vorliegenden Fall nicht infrage (E. 4.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHAFFUNGSHAFT MILDERE MITTEL VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT ZWANGSMASSNAHMEN AUG · Rechtsnormen:

· Art. 76 Abs. 1 AIG Art. 5 Abs. 2 BV Art. 36 Abs. 3 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3