Moot Removal Order Following Marriage-Based Residency Permit
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA foreign national who remained in the country after the authorized period expired was sentenced and ordered to leave; however, the case concerning the removal order became moot after the individual subsequently received a residency permit based on marriage in another canton, which also led to the cancellation of the criminal conviction for illegal stay. The court reasoned that, outside of free movement rights, the granting of a procedural right of residence is constitutive, meaning the individual had no right to remain unilaterally, and the criminal court's assessment of legality does not bind migration authorities; therefore, since the initial removal was not unlawful from the outset, no party compensation was awarded, upholding the decision to dismiss the appeal regarding the moot proceedings.
Legislator-Regeste
AmtlichWegweisung (Parteientschädigung) | Parteientschädigung / Konstitutive Wirkung der behördlichen Bewilligung des prozeduralen Aufenthalts / Keine Bindung an Strafentscheid. [Der brasilianische Beschwerdeführer verblieb nach Ablauf der bewilligungsfreien Aufenthaltsdauer weiter im Land und wurde deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt und weggewiesen. Kurz darauf wurde ihm in einem Nachbarkanton aufgrund der Heirat mit einer Landsfrau eine Aufenthaltsbewilligung erteilt und der Strafbefehl wegen illegalem Aufenthalt etc. aufgehoben, weshalb das gegen die Wegweisung erhobene Rekursverfahren im Kanton Zürich als gegenstandslos geworden abgeschrieben wurde, dem Beschwerdeführer jedoch keine Parteientschädidung zugesprochen wurde. Der Beschwerdeführer vertritt die Ansicht, dass er sich aufgrund des hängigen Nachzugsverfahrens stets legal in der Schweiz aufgehalten habe und die Wegweisung deshalb von Beginn weg rechtswidrig gewesen sei und ihm eine Parteientschädigung zustehe.] Verfahrensgegenstand, einzelrichterliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts und Kognition (E. 1). Die Kosten- und Entschädigungsfolgen beurteilen sich bei einem gegenstandslos gewordenen Verfahren in erster Line nach den summarisch zu prüfenden Prozesaussichten nach dem Stand der Streitsache vor der Gegenstandslosigkeit und ansonsten danach, wer das gegenstandslos gewordene Verfahren veranlasst hat oder bei wem die Gründe eingetreten sind, die zur Gegenstandslosigkeit des Prozesses geführt haben (E. 2.1). Ausserhalb des freizügigkeitsrechtlichen Bereichs ist die behördliche Gewährung eines prozeduralen Aufenthaltsrechts konstitutiv und ist es den betroffenen Persoenen zuvor nicht erlaubt, eigenmächtig über die Zeit ihres bewilligungsfreien Aufenthalts in der Schweiz zu verbleiben, selbst wenn die Zulassungskriterien offensichtlich erfüllt werden. Wird nicht innert angemessener Frist über den (prozeduralen) Aufenthalt entschieden, kann eine anfechtbare Verfügung verlangt oder gegebenenfalls eine Rechtsverzögerungsbeschwerdeerhoben werden, ohne dass aber allein hierdurch der Aufenthalt bereits legalisiert wird (E. 2.3). Die strafrechtliche Beurteilung der Legalität des Aufenthalts ist für die Migrationsbehörden nicht bindend, zumal die Strafverfolgungsbehörden nicht Bewilligungsinstanz sind und die Migrationsbehörden auch nicht legitimiert sind, entsprechende Strafentscheide anzufechten (E. 2.4). Ausgangsgemässe und streitwertabhängige Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des Beschwerdeverfahrens und Rechtsmittelbelehrung (E. 3 und 4). Abweisung der Beschwerde.
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KI-generiertThis provision likely governs the final ruling on costs and compensation in the context of the case being declared moot.
This provision likely governs the final ruling on costs and compensation in the context of the case being declared moot.
This provision governs the imposition of court costs for the administrative court proceedings.
This provision was used to assess the procedural situation regarding the appellant's stay, which formed the basis for the decision regarding compensation.
This provision was likely used as part of the background legal framework influencing the assessment of the case's merits or lack thereof, relating to the stay of residence.
This provision was likely used as part of the background legal framework influencing the assessment of the case's merits or lack thereof, relating to the stay of residence.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00015
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00015 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.03.2022 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wegweisung (Parteientschädigung) · Parteientschädigung / Konstitutive Wirkung der behördlichen Bewilligung des prozeduralen Aufenthalts / Keine Bindung an Strafentscheid. [Der brasilianische Beschwerdeführer verblieb nach Ablauf der bewilligungsfreien Aufenthaltsdauer weiter im Land und wurde deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt und weggewiesen.
Kurz darauf wurde ihm in einem Nachbarkanton aufgrund der Heirat mit einer Landsfrau eine Aufenthaltsbewilligung erteilt und der Strafbefehl wegen illegalem Aufenthalt etc. aufgehoben, weshalb das gegen die Wegweisung erhobene Rekursverfahren im Kanton Zürich als gegenstandslos geworden abgeschrieben wurde, dem Beschwerdeführer jedoch keine Parteientschädidung zugesprochen wurde. Der Beschwerdeführer vertritt die Ansicht, dass er sich aufgrund des hängigen Nachzugsverfahrens stets legal in der Schweiz aufgehalten habe und die Wegweisung deshalb von Beginn weg rechtswidrig gewesen sei und ihm eine Parteientschädigung zustehe.] Verfahrensgegenstand, einzelrichterliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts und Kognition (E. 1).
Die Kosten- und Entschädigungsfolgen beurteilen sich bei einem gegenstandslos gewordenen Verfahren in erster Line nach den summarisch zu prüfenden Prozesaussichten nach dem Stand der Streitsache vor der Gegenstandslosigkeit und ansonsten danach, wer das gegenstandslos gewordene Verfahren veranlasst hat oder bei wem die Gründe eingetreten sind, die zur Gegenstandslosigkeit des Prozesses geführt haben (E. 2.1). Ausserhalb des freizügigkeitsrechtlichen Bereichs ist die behördliche Gewährung eines prozeduralen Aufenthaltsrechts konstitutiv und ist es den betroffenen Persoenen zuvor nicht erlaubt, eigenmächtig über die Zeit ihres bewilligungsfreien Aufenthalts in der Schweiz zu verbleiben, selbst wenn die Zulassungskriterien offensichtlich erfüllt werden.
Wird nicht innert angemessener Frist über den (prozeduralen) Aufenthalt entschieden, kann eine anfechtbare Verfügung verlangt oder gegebenenfalls eine Rechtsverzögerungsbeschwerde erhoben werden, ohne dass aber allein hierdurch der Aufenthalt bereits legalisiert wird (E. 2.3). Die strafrechtliche Beurteilung der Legalität des Aufenthalts ist für die Migrationsbehörden nicht bindend, zumal die Strafverfolgungsbehörden nicht Bewilligungsinstanz sind und die Migrationsbehörden auch nicht legitimiert sind, entsprechende Strafentscheide anzufechten (E. 2.4).
Ausgangsgemässe und streitwertabhängige Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des Beschwerdeverfahrens und Rechtsmittelbelehrung (E. 3 und 4). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSANSPRUCH AUFENTHALTSBERECHTIGUNG BINDUNGSWIRKUNG BRASILIEN EHEGATTENNACHZUG FAMILIENNACHZUG FAMILIENNACHZUGSGESUCH GEGENSTANDSLOSIGKEIT ILLEGALE EINREISE ILLEGALER AUFENTHALT KONSTITUTIVE WIRKUNG KOSTEN- UND ENTSCHÄDIGUNGSFOLGEN PARTEIENTSCHÄDIGUNG PROZEDURALER AUFENTHALT PROZESSUALER AUFENTHALT SCHENGENABKOMMEN SPRACHNACHWEIS STRAFBEFEHL VERURSACHERPRINZIP WEGWEISUNG WEGWEISUNGSENTSCHEID WEGWEISUNGSVERFÜGUNG · Rechtsnormen:
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