Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00849 • VG ZH VB.2021.00849 KI-generiert

Demolition Permit Denial Overturned: Potential Protected Status Requires Further Consideration

Geschäftsnummer VB.2021.00849
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court overturned a prior decision to deny a demolition permit, remanding the case for further consideration of the building's potential protected status. The court reasoned that even if a building is not officially inventoried, sufficient evidence suggesting it could be a protected structure triggers a duty for the authorities to decide on its protection and necessary measures before or alongside any demolition approval. This duty arises when a building project, even one involving a non-inventoried structure, poses a potential threat to a building that might warrant protection.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Abbruchbewilligung: Rückweisungsentscheid zur Abklärung der Schutzwürdigkeit und zum Neuentscheid. Ausreichend Anhaltspunkte für das Vorliegen eines potenziellen Schutzobjekts? Wenn ein Bauprojekt an einem inventarisierten Objekt jenes gefährdet, hat das Gemeinwesen daher vor oder zusammen mit dessen Bewilligung einen Schutzentscheid zu treffen, das heisst Schutzmassnahmen anzuordnen oder ganz oder teilweise darauf zu verzichten. Nur wenn eine Gefährdung des inventarisierten Objekts durch ein Bauvorhaben an diesem von vornherein ausgeschlossen werden kann, besteht für das Gemeinwesen keine Veranlassung, über die Schutzwürdigkeit und den Schutzumfang des Inventarobjekts zu entscheiden. Gleiches muss gelten, wenn ein nicht inventarisiertes Objekt Gegenstand des Bauprojekts ist (E. 3.1). Mit den Feststellungen, welche auf dem eingereichten Parteigutachten und den vorinstanzlichen Augenscheinerkenntnissen beruhen, liegen genügend Anhaltspunkte vor, dass es sich beim Streitobjekt mindestens möglicherweise um eine schutzwürdige Baute handelt, womit eine mögliche Gefährdung des Abbruchobjekts anzunehmen ist und die Pflicht ausgelöst wird, einen Schutzentscheid zu treffen. Dazu ist nicht zwingend, dass ein potenzielles Schutzobjekt inventarisiert ist. Dies gilt auch dann, wenn die Inventarerarbeitung wie vorliegend erst vor wenigen Jahren erfolgt ist. Damit wird das Instrument des Inventars bzw. die Rechtssicherheit nicht infrage gestellt, zumal ein Nachbar auch rügen kann, ein Objekt sei zu Unrecht nicht inventarisiert worden (E. 3.4). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Abbruchbewilligung Legitimation gegen Baubewilligung Drohung gegen Behörden und Beamte nicht bewilligtes Gebäude begründeter Entscheid Bewilligungsentzug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 203 Abs. I lit. c PBG

Cited as the basis for the court's decision regarding the obligation to make a protection decision when an object is potentially protected.

§ 203 Abs. II PBG

Cited as the basis for the court's decision regarding the obligation to make a protection decision when an object is potentially protected.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00849

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222558&W10_KEY=13317027&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00849 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.07.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Abbruchbewilligung: Rückweisungsentscheid zur Abklärung der Schutzwürdigkeit und zum Neuentscheid. Ausreichend Anhaltspunkte für das Vorliegen eines potenziellen Schutzobjekts? Wenn ein Bauprojekt an einem inventarisierten Objekt jenes gefährdet, hat das Gemeinwesen daher vor oder zusammen mit dessen Bewilligung einen Schutzentscheid zu treffen, das heisst Schutzmassnahmen anzuordnen oder ganz oder teilweise darauf zu verzichten.

Nur wenn eine Gefährdung des inventarisierten Objekts durch ein Bauvorhaben an diesem von vornherein ausgeschlossen werden kann, besteht für das Gemeinwesen keine Veranlassung, über die Schutzwürdigkeit und den Schutzumfang des Inventarobjekts zu entscheiden. Gleiches muss gelten, wenn ein nicht inventarisiertes Objekt Gegenstand des Bauprojekts ist (E. 3.1). Mit den Feststellungen, welche auf dem eingereichten Parteigutachten und den vorinstanzlichen Augenscheinerkenntnissen beruhen, liegen genügend Anhaltspunkte vor, dass es sich beim Streitobjekt mindestens möglicherweise um eine schutzwürdige Baute handelt, womit eine mögliche Gefährdung des Abbruchobjekts anzunehmen ist und die Pflicht ausgelöst wird, einen Schutzentscheid zu treffen.

Dazu ist nicht zwingend, dass ein potenzielles Schutzobjekt inventarisiert ist. Dies gilt auch dann, wenn die Inventarerarbeitung wie vorliegend erst vor wenigen Jahren erfolgt ist. Damit wird das Instrument des Inventars bzw. die Rechtssicherheit nicht infrage gestellt, zumal ein Nachbar auch rügen kann, ein Objekt sei zu Unrecht nicht inventarisiert worden (E. 3.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · ABBRUCH BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BEEINTRÄCHTIGUNG DENKMALPFLEGE GEFÄHRDUNG INVENTAREINTRAG SCHUTZENTSCHEID SCHUTZOBJEKT SCHUTZUMFANG SUBSTANZIIERUNGSPFLICHT · Rechtsnormen:

· § 203 Abs. I lit. c PBG § 203 Abs. II PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3