Insurance Valuation Dispute Regarding Residential Building, Barn, and Shed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe appellant sought a reduction of the insurance sum determined by the building insurance for a residential building with a barn and a shed. The court partially granted the appeal, ruling that the appellant could request a new assessment of their buildings at their own expense, and a reassessment must occur for the residential building with the barn if such a request was filed. Regarding the shed, the court found it subject to insurance obligation and required coverage at replacement value, but disagreed with the lower authority's valuation method, determining that a lower cubic meter price should be used because the shed was not comparable to a more highly equipped pavilion, thus correcting the prior exercise of discretion.
Legislator-Regeste
AmtlichRevisionsschätzung | [Reduktion der von der Gebäudeversicherung festgelegten Versicherungssumme eines Wohnhauses mit Scheune und eines Schopfs.] Der Beschwerdeführer kann jederzeit eine Neuschätzung seiner Gebäude auf eigene Kosten verlangen. Sofern er für sein Wohnhaus mit Scheune ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, ist eine Neuschätzung vorzunehmen. Rückweisung bezüglich des Wohnhauses mit Scheune (E. 2). Der Schopf unterliegt der Versicherungspflicht (E. 3) und ist zum Neuwert zu versichern (E. 4). Er ist jedoch nicht mit einem Pavillon mit höherer Ausstattung vergleichbar. Die Vorinstanz übte ihr Ermessen rechtsverletzend aus; es ist von einem tieferen Kubikmeterpreis auszugehen (E. 5). Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision concerns the right to request a reassessment, which is the basis for ordering a reassessment for the house with the barn in the dispositive.
This provision was applied in the dispositive concerning the costs.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00847
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00847 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.05.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Revisionsschätzung · [Reduktion der von der Gebäudeversicherung festgelegten Versicherungssumme eines Wohnhauses mit Scheune und eines Schopfs.] Der Beschwerdeführer kann jederzeit eine Neuschätzung seiner Gebäude auf eigene Kosten verlangen. Sofern er für sein Wohnhaus mit Scheune ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, ist eine Neuschätzung vorzunehmen. Rückweisung bezüglich des Wohnhauses mit Scheune (E. 2). Der Schopf unterliegt der Versicherungspflicht (E.
3) und ist zum Neuwert zu versichern (E. 4). Er ist jedoch nicht mit einem Pavillon mit höherer Ausstattung vergleichbar. Die Vorinstanz übte ihr Ermessen rechtsverletzend aus; es ist von einem tieferen Kubikmeterpreis auszugehen (E. 5). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABBRUCHOBJEKT FEUERPOLIZEI UND GEBÄUDEVERSICHERUNG GEBÄUDEVERSICHERUNG GEBÄUDEVERSICHERUNGSSCHÄTZUNG GEBÄUDEVERSICHERUNGSSUMME NEUWERT VERSICHERUNGSWERT · Rechtsnormen: · § 10 GebäuderversG § 23 GebäuderversG § 23 Abs. 3 GebäuderversG § 32 Abs. 1 GebäuderversG § 34 GebäuderversG § 35 GebäuderversG § 36 GebäuderversG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3