Road Project Including Multi-Use Lane Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld a road project including a multi-use lane in the center of the roadway, finding it permissible under planning principles and not to be confused with traffic signals. The court reasoned that the project did not restrict motorized traffic, did not compromise traffic safety, and that any potential congestion at a bus stop was outweighed by the interests of traffic safety and accessibility for disabled individuals. The court affirmed the city's autonomy in road planning and its review of planning discretion.
Legislator-Regeste
AmtlichFestsetzung Strassenprojekt | Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte Projektierungsgrundsätze für Strassen (E. 3.1). Autonomie der Stadt Zürich in der Strassenprojektierung und Kognition bei der gerichtlichen Überprüfung des Planungsermessens (E. 3.2). Das Vorhaben führt nicht zu einer Leistungseinschränkung für den motorisierten Individualverkehr auf der überkommunalen Strasse (E. 4.2). Den Strassenraum mittig verbreiternde, farblich von der Fahrbahn und den seitlichen Gehwegen abgegrenzte Flächen, die unter Beachtung der Verkehrsregeln von Fussgängern und Fahrzeugen genutzt werden können (sog. Mehrzweckstreifen), sind zulässig, solange das dadurch geschaffene Erscheinungsbild des Strassenraums keine Verwechslungen mit Signalen oder Markierungen verursacht, denen strassenverkehrsrechtliche Bedeutung zukommt (E. 5.2). Das Projekt gefährdet die Verkehrssicherheit nicht (E. 5.3 f.). Allfälliger Stau im Mischverkehr bei der Kaphaltestelle liesse die Planung angesichts der für die gewählte Ausgestaltung sprechenden Interessen der Verkehrssicherheit und Behindertengerechtigkeit nicht als rechtsfehlerhaft erscheinen (E. 6.1). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the court's decision regarding the inadmissibility of the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00837
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00837 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.04.2022 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.06.2023 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Festsetzung Strassenprojekt · Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte Projektierungsgrundsätze für Strassen (E. 3.1). Autonomie der Stadt Zürich in der Strassenprojektierung und Kognition bei der gerichtlichen Überprüfung des Planungsermessens (E. 3.2).
Das Vorhaben führt nicht zu einer Leistungseinschränkung für den motorisierten Individualverkehr auf der überkommunalen Strasse (E. 4.2). Den Strassenraum mittig verbreiternde, farblich von der Fahrbahn und den seitlichen Gehwegen abgegrenzte Flächen, die unter Beachtung der Verkehrsregeln von Fussgängern und Fahrzeugen genutzt werden können (sog. Mehrzweckstreifen), sind zulässig, solange das dadurch geschaffene Erscheinungsbild des Strassenraums keine Verwechslungen mit Signalen oder Markierungen verursacht, denen strassenverkehrsrechtliche Bedeutung zukommt (E. 5.2).
Das Projekt gefährdet die Verkehrssicherheit nicht (E. 5.3 f.). Allfälliger Stau im Mischverkehr bei der Kaphaltestelle liesse die Planung angesichts der für die gewählte Ausgestaltung sprechenden Interessen der Verkehrssicherheit und Behindertengerechtigkeit nicht als rechtsfehlerhaft erscheinen (E. 6.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUTONOMIE BEHINDERTENGERECHT GESTALTUNG GUTACHTEN HALTESTELLE PROJEKTIERUNGSGRUNDSÄTZE SONDERNUTZUNGSPLAN STRASSENPROJEKT TEMPO-30-ZONE VERKEHR (INKL. STRASSENRECHT, WANDERWEGE) VERKEHRSAUFKOMMEN VERKEHRSSICHERHEIT VSS-NORMEN · Rechtsnormen:
· Art. 104 Abs. IIbis KV § 16 Abs. I PBG § 16 Abs. II PBG § 6 Abs. I StrassG § 14 StrassG § 15 Abs. I StrassG § 43 Abs. I StrassG § 45 Abs. II StrassG Art. 43 SVG § 20 Abs. I VRG § 50 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3