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VB.2021.00829 • VG ZH VB.2021.00829 KI-generiert

Syrian National's Residence Permit Appeal Granted Despite Social Welfare Reliance

Geschäftsnummer VB.2021.00829
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed an appeal concerning the issuance of a residence permit to a Syrian national, who was under temporary admission, severely visually impaired, and fully reliant on social welfare. The court reasoned that despite the reliance on social welfare, the appellant's severe visual impairment and long-term participation in an employment and integration program demonstrated a will to participate in economic life or education. Furthermore, the refusal of the permit could not be based solely on the spousal dependency of his wife, who was caring for their three-year-old daughter, leading the court to find the challenged decision unlawful and grant the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen vorläufig aufgenommenen syrischen Staatsangehörigen, der stark sehbehindert ist und vollumfänglich von der Fürsorge unterstützt wird.] Das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bezieht sich lediglich auf den Beschwerdeführer, nicht auf seine Ehefrau und seine Tochter (E. 5). Aufgrund der starken Sehbehinderung des Beschwerdeführers und seiner langjährigen Teilnahme an einem Beschäftigungs- und Integrationsprogramm kann sein Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben bzw. zum Erwerb von Bildung trotz Fürsorgeabhängigkeit bejaht werden (E. 6.3). Die Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung an den Beschwerdeführer kann nicht ausschliesslich mit der Fürsorgeabhängigkeit seiner Ehefrau begründet werden, welche die gemeinsame dreijährige Tochter betreut. Rechtswidrigkeit des angefochtenen Entscheids (E. 6.8). Gutheissung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Asyl syrischer Staatsangehöriger Bürgerrecht Sozialhilfebezüger Teilnahme am sozialen Leben Recht auf Wohnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG

This article forms the substantive legal basis for granting the residence permit in this specific case.

Art. 58a AIG

This article was cited in connection with the substantive decision regarding the residence permit.

Art. 84 Abs. 5 AIG

This article was cited in connection with the substantive decision regarding the residence permit.

Art. 31 VZAE

This article was cited in connection with the substantive decision regarding the residence permit.

Art. 77f lit. a VZAE

This article was cited in connection with the substantive decision regarding the residence permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00829

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00829 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.06.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen vorläufig aufgenommenen syrischen Staatsangehörigen, der stark sehbehindert ist und vollumfänglich von der Fürsorge unterstützt wird.] Das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bezieht sich lediglich auf den Beschwerdeführer, nicht auf seine Ehefrau und seine Tochter (E. 5).

Aufgrund der starken Sehbehinderung des Beschwerdeführers und seiner langjährigen Teilnahme an einem Beschäftigungs- und Integrationsprogramm kann sein Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben bzw. zum Erwerb von Bildung trotz Fürsorgeabhängigkeit bejaht werden (E. 6.3). Die Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung an den Beschwerdeführer kann nicht ausschliesslich mit der Fürsorgeabhängigkeit seiner Ehefrau begründet werden, welche die gemeinsame dreijährige Tochter betreut. Rechtswidrigkeit des angefochtenen Entscheids (E. 6.8). Gutheissung.

· --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BEHINDERUNG FAMILIENVERHÄLTNISSE HÄRTEFALLGESUCH SCHWERWIEGENDER PERSÖNLICHER HÄRTEFALL SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT TEILNAHME AM WIRTSCHAFTSLEBEN VORLÄUFIGE AUFNAHME · Rechtsnormen: · Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG Art. 58a AIG Art. 84 Abs. 5 AIG Art. 31 VZAE Art. 77f lit. a VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3