Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00825 • VG ZH VB.2021.00825 KI-generiert

Public Procurement: Functional Tender Pricing Compliance

Geschäftsnummer VB.2021.00825
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a public procurement case involving an IT purchase utilizing a functional tender where the scope was defined by objectives rather than exhaustive specifications, the court upheld the administrative rejection of a bidder's offer because it failed to comply with the stipulated pricing requirements by submitting what amounted to an inadmissible partial offer. The court reasoned that while the functional tender did not require a fully mature product at the time of submission, adherence to all stated functional objectives, including the requirement to provide a price quote for the *complete* fulfillment of those objectives, was mandatory for ensuring comparability among bids, and the failure to meet this core pricing structure justified the exclusion from the award procedure.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | IT-Beschaffung; funktionale Ausschreibung; Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Bei der funktionalen Ausschreibung beschränkt sich das Leistungsverzeichnis auf die Festlegung des Beschaffungsziels bzw. eines Leistungsprogramms, ohne dass Gegenstand und Umfang der nachgesuchten Leistung abschliessend und genau umschrieben werden (E. 3.1). Die Anbieterinnen hatten eine eigene Bewertung zum Erfüllungsgrad ihres Angebots bezüglich der Kann-Kriterien abzugeben (E. 5.1). Es wurde nicht erwartet, dass zum Zeitpunkt der Offertabgabe ein vollständig ausgereiftes Produkt im Sinn der Zielvorgaben angeboten wurde. Nichtsdestotrotz gehörte die Erfüllung der Zielvorgaben zum funktionalen Beschaffungsgegenstand, worauf in den Ausschreibungsunterlagen explizit hingewiesen wurde. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vergabestelle die Angebote in qualitativer Hinsicht auf dem Stand Offertabgabe beurteilte, aber ein Preisangebot für die vollständige Erfüllung sämtlicher Zielvorgaben verlangte (E. 7, E. 8.2). Die Beschwerdeführerin ist den Vorgaben zur Preisgestaltung nicht nachgekommen; sie hat mithin lediglich ein unzulässiges Teilangebot eingereicht. Das hat zur Folge, dass ihr Angebot in wesentlichen Teilen nicht mit den übrigen Angeboten vergleichbar ist und daher zu Recht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde (E. 9.1). Abweisung

Schlagwörter

KI-generiert
Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Ausschluss vom Vergabeverfahren Kaufpreis Pflichtenheft Verwaltungskonformität Vertragspartei
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00825

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00825 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · IT-Beschaffung; funktionale Ausschreibung; Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Bei der funktionalen Ausschreibung beschränkt sich das Leistungsverzeichnis auf die Festlegung des Beschaffungsziels bzw. eines Leistungsprogramms, ohne dass Gegenstand und Umfang der nachgesuchten Leistung abschliessend und genau umschrieben werden (E. 3.1).

Die Anbieterinnen hatten eine eigene Bewertung zum Erfüllungsgrad ihres Angebots bezüglich der Kann-Kriterien abzugeben (E. 5.1). Es wurde nicht erwartet, dass zum Zeitpunkt der Offertabgabe ein vollständig ausgereiftes Produkt im Sinn der Zielvorgaben angeboten wurde. Nichtsdestotrotz gehörte die Erfüllung der Zielvorgaben zum funktionalen Beschaffungsgegenstand, worauf in den Ausschreibungsunterlagen explizit hingewiesen wurde. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vergabestelle die Angebote in qualitativer Hinsicht auf dem Stand Offertabgabe beurteilte, aber ein Preisangebot für die vollständige Erfüllung sämtlicher Zielvorgaben verlangte (E. 7, E. 8.2).

Die Beschwerdeführerin ist den Vorgaben zur Preisgestaltung nicht nachgekommen; sie hat mithin lediglich ein unzulässiges Teilangebot eingereicht. Das hat zur Folge, dass ihr Angebot in wesentlichen Teilen nicht mit den übrigen Angeboten vergleichbar ist und daher zu Recht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde (E. 9.1). Abweisung · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUS DEM VERFAHREN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN BESCHAFFUNGSGEGENSTAND FUNKTIONALE AUSSCHREIBUNG LEISTUNGSVERZEICHNIS PREISGESTALTUNG TEILANGEBOT VERGLEICHBARKEIT DER ANGEBOTE · Rechtsnormen:

· § 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3