Foreign National Residence Permit Employment Restriction Challenge
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA foreign national whose residence permit was tied to a specific employment as a childcare worker in a private household challenged the decision not to extend it, arguing that conditioning the permit on that specific job was impermissible under relevant law. The court ruled in favor of the petitioner, reasoning that linking the permit to a specific position, thereby restricting the freedom to change employment as suggested by provisions concerning conditional permits, violates the purpose and wording of the governing statute, concluding that denying the extension constituted a qualified error in discretion because the petitioner had not provided grounds for revocation and was sufficiently integrated.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer 36-jährigen philippinischen Staatsangehörigen wegen erfüllten Aufenthaltszwecks] Wie das Verwaltungsgericht bereits in VB.2020.00118 erwog, wird aus Wortlaut und Zweck von Art. 38 Abs. 2 AIG klar, dass eine Bedingung gemäss Art. 33 Abs. 2 AIG, welche den freien Stellenwechsel einschränkt bzw. von einem arbeitsmarktlichen Vorentscheid abhängig macht, nicht haltbar ist (E. 2.3.1). Die Beschwedeführerin erhielt am 11. Januar 2018 eine Aufenthaltsbewilligung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit; eine Verknüpfung derselben mit ihrer Anstellung als Kinderbetreuerin in einem Privathaushalt ist unzulässig (E. 2.3.2). Vorliegend erweist sich die Verknüpfung der Aufenthaltsbewilligung mit ihrer Stelle als Hausangestellte bzw. Kinderbetreuerin als geradezu stossend (E. 2.4). Zusammenfassend hat die Beschwerdeführerin keinen Widerrufsgrund gesetzt und sich genügend integriert. Indem der Beschwerdegegner eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigerte, hat er sein Ermessen qualifiziert fehlerhaft ausgeübt (E. 3.3 f.). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe reasoning mentions this article as clarifying that conditions restricting job changes are not valid, which likely underpins the decision to uphold the appeal regarding the residence permit.
Cited in the reasoning concerning the condition tied to the employment that was deemed unlawful.
This article concerns the revocation of a residence permit, which was the subject matter of the administrative decision being reviewed.
Cited as a relevant legal norm in the context of the case concerning the residence permit conditions.
Cited as a relevant legal norm in the context of the case.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00824
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00824 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.01.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer 36-jährigen philippinischen Staatsangehörigen wegen erfüllten Aufenthaltszwecks] Wie das Verwaltungsgericht bereits in VB.2020.00118 erwog, wird aus Wortlaut und Zweck von Art. 38 Abs. 2 AIG klar, dass eine Bedingung gemäss Art. 33 Abs. 2 AIG, welche den freien Stellenwechsel einschränkt bzw. von einem arbeitsmarktlichen Vorentscheid abhängig macht, nicht haltbar ist (E. 2.3.1).
Die Beschwedeführerin erhielt am 11. Januar 2018 eine Aufenthaltsbewilligung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit; eine Verknüpfung derselben mit ihrer Anstellung als Kinderbetreuerin in einem Privathaushalt ist unzulässig (E. 2.3.2). Vorliegend erweist sich die Verknüpfung der Aufenthaltsbewilligung mit ihrer Stelle als Hausangestellte bzw. Kinderbetreuerin als geradezu stossend (E. 2.4). Zusammenfassend hat die Beschwerdeführerin keinen Widerrufsgrund gesetzt und sich genügend integriert. Indem der Beschwerdegegner eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigerte, hat er sein Ermessen qualifiziert fehlerhaft ausgeübt (E. 3.3 f.).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUFENTHALTSZWECK BEDINGUNG KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG STELLENWECHSEL · Rechtsnormen: · Art. 33 Abs. 2 AIG Art. 33 Abs. 3 AIG Art. 38 Abs. 2 AIG Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG Art. 96 Abs. 1 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2