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VB.2021.00812 • VG ZH VB.2021.00812 KI-generiert

Late Family Reunification Application Dismissed

Geschäftsnummer VB.2021.00812
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court dismissed an application for family reunification, where minor children residing with their mother abroad sought to join their father who had since acquired Swiss citizenship in the country, because the application was filed late, with the relevant time limit starting at the children's birth, not later events like paternity recognition or transfer of custody. The court found the claim that care in the home country was no longer secure to be unconvincing given the timing of the assertion, and reasoned that the children's best interests were not served by relocating them from their primary caregiver and familiar environment to live without their mother.

Legislator-Regeste

Amtlich

Familiennachzug | [Ablehnung des Familiennachzugs nach Ablauf der Nachzugsfristen mangels wichtigen Grunds] Die minderjährigen Beschwerdeführer leben bei ihrer Mutter in ihrem Heimatland. Der Vater lebt in der Schweiz und hat unterdessen das Schweizer Bürgerrecht erlangt. Das Gesuch um Familiennachzug erfolgte verspätet, da die Frist mit der Geburt der Beschwerdeführer zu laufen begann und nicht erst mit der Anerkennung der Vaterschaft oder der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater (E. 3). Die Aussage der Beschwerdeführer, die Betreuung sei im Heimatland nicht mehr sichergestellt, erweist sich angesichts des Zeitpunkts der Geltendmachung als unglaubhaft. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Kindswohl besser gewahrt ist, wenn die Beschwerdeführer ihr gewohntes Umfeld verlassen und fortan ohne ihre Mutter, welche bislang ihre Hauptbezugsperson war, aufwachsen (E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

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Familiennachzug Obhutsübertragung Bürgerrecht minderjährige Kinder ausländerrechtliche Wegweisung Geburt von Kindern

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 42 AIG

This provision appears to be the basis for the decision regarding family reunification, as it is listed among the cited legal norms and the case concerns family reunification.

Art. 47 AIG

This provision appears to be the basis for the decision regarding family reunification, as it is listed among the cited legal norms and the case concerns family reunification.

Art. 47 Abs. 4 AIG

This specific subsection of Art. 47 AIG is explicitly cited in connection with the outcome of the family reunification request.

Art. 8 EMRK

This provision concerning the right to respect for private and family life was considered in the context of the rejection of family reunification.

Art. 75 VZAE

This provision concerning residence permits was cited in relation to the family reunification request.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00812

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00812 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.03.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 15.09.2022 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · [Ablehnung des Familiennachzugs nach Ablauf der Nachzugsfristen mangels wichtigen Grunds] Die minderjährigen Beschwerdeführer leben bei ihrer Mutter in ihrem Heimatland. Der Vater lebt in der Schweiz und hat unterdessen das Schweizer Bürgerrecht erlangt.

Das Gesuch um Familiennachzug erfolgte verspätet, da die Frist mit der Geburt der Beschwerdeführer zu laufen begann und nicht erst mit der Anerkennung der Vaterschaft oder der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater (E. 3). Die Aussage der Beschwerdeführer, die Betreuung sei im Heimatland nicht mehr sichergestellt, erweist sich angesichts des Zeitpunkts der Geltendmachung als unglaubhaft. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Kindswohl besser gewahrt ist, wenn die Beschwerdeführer ihr gewohntes Umfeld verlassen und fortan ohne ihre Mutter, welche bislang ihre Hauptbezugsperson war, aufwachsen (E. 5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · EINREISEBEWILLIGUNG FAMILIENNACHZUG KINDSWOHL NACHTRÄGLICHER FAMILIENNACHZUG WICHTIGER GRUND · Rechtsnormen: · Art. 42 AIG Art. 47 AIG Art. 47 Abs. 4 AIG Art. 8 EMRK Art. 75 VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3