Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00793 • VG ZH VB.2021.00793 KI-generiert

Applicant's late bid reinstated due to unclear tender instructions

Geschäftsnummer VB.2021.00793
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An applicant was excluded from a tender process for submitting their bid after the deadline, which was deemed a material formal defect. However, the court found that the tender documents contained contradictory and unclear instructions regarding the submission deadline, leading the applicant to reasonably believe they had submitted on time. Therefore, the court upheld the appeal, rescinded the decision, and remitted the case for reassessment and a new award.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zufolge Überschreitung der Eingabefrist: Widersprüchliche Unterlagen; Treu und Glauben. Die Angebote müssen innerhalb der Frist schriftlich, durch direkte Übergabe, per Post oder - soweit die Vergabestelle dies zulässt - durch elektronische Einreichung erfolgen und vollständig bei der in der Ausschreibung genannten Stelle eintreffen. Die Nichteinhaltung der Eingabefrist gilt als Verletzung eines wesentlichen Formerfordernisses und führt regelmässig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die verspätete Einreichung des Angebots stellt dabei auch dann einen Formfehler dar, wenn die Eingabefrist nur geringfügig überschritten wurde (E.3.2). Die Vorgaben zur Einreichung der Offerten erwiesen sich, was den genauen Einreichungszeitpunkt angeht, als missverständlich, in sich widersprüchlich und unklar. Ein Anbieter darf nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die in den detaillierten Ausschreibungsunterlagen gemachten Angaben zur Einreichung der Offerte – gerade weil es sich dabei um wesentliche formelle Punkte des Verfahrens handelt – korrekt sind (E.3.3). Gutheissung (Entscheidaufhebung; Rückweisung zur Bewertung und zur Neuvergabe).

Schlagwörter

KI-generiert
Einreichung der Angebote verspätete Einreichung von Urkunden Ausschluss eines Anbieters formeller Mangel Wiederherstellung der versäumten Frist Frist für Kostenvorschuss

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 24 SubmV
This provision is cited as the legal basis for the exclusion from the procurement process due to exceeding the submission deadline.
§ 11 Abs. I SubmV
This provision is cited in the context of the requirements for the submission of offers, which were found to be contradictory and unclear.
§ 15 SubmV
This provision is mentioned in relation to the timely submission of offers and the consequences of exceeding the deadline.
§ 13 Abs. I lit. j SubmV
This provision is cited as relevant to the formal requirements of the submission process.
§ 4a Abs. I lit. b IVöB-BeitrittsG
This provision is cited as a general legal framework relevant to the case.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 24 SubmV

This provision is cited as the legal basis for the exclusion from the procurement process due to exceeding the submission deadline.

§ 11 Abs. I SubmV

This provision is cited in the context of the requirements for the submission of offers, which were found to be contradictory and unclear.

§ 15 SubmV

This provision is mentioned in relation to the timely submission of offers and the consequences of exceeding the deadline.

§ 13 Abs. I lit. j SubmV

This provision is cited as relevant to the formal requirements of the submission process.

§ 4a Abs. I lit. b IVöB-BeitrittsG

This provision is cited as a general legal framework relevant to the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00793

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00793 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.12.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zufolge Überschreitung der Eingabefrist: Widersprüchliche Unterlagen; Treu und Glauben. Die Angebote müssen innerhalb der Frist schriftlich, durch direkte Übergabe, per Post oder - soweit die Vergabestelle dies zulässt - durch elektronische Einreichung erfolgen und vollständig bei der in der Ausschreibung genannten Stelle eintreffen.

Die Nichteinhaltung der Eingabefrist gilt als Verletzung eines wesentlichen Formerfordernisses und führt regelmässig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die verspätete Einreichung des Angebots stellt dabei auch dann einen Formfehler dar, wenn die Eingabefrist nur geringfügig überschritten wurde (E.3.2). Die Vorgaben zur Einreichung der Offerten erwiesen sich, was den genauen Einreichungszeitpunkt angeht, als missverständlich, in sich widersprüchlich und unklar. Ein Anbieter darf nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die in den detaillierten Ausschreibungsunterlagen gemachten Angaben zur Einreichung der Offerte – gerade weil es sich dabei um wesentliche formelle Punkte des Verfahrens handelt – korrekt sind (E.3.3).

Gutheissung (Entscheidaufhebung; Rückweisung zur Bewertung und zur Neuvergabe). · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUSSCHREIBUNG AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN EINGABEFRIST FORMERFORDERNIS SUBMISSIONSRECHT TREU UND GLAUBEN VERSPÄTETE EINGABE WIDERSPRUCH · Rechtsnormen: · § 4a Abs. I lit. b IVöB-BeitrittsG § 11 Abs. I SubmV § 13 Abs. I lit. j SubmV § 15 SubmV § 24 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3