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VB.2021.00787 • VG ZH VB.2021.00787 KI-generiert

Permanent Resident Family Reunification Reconsideration for Late Children's Application Pending Spouse Approval

Geschäftsnummer VB.2021.00787
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A permanent resident sought family reunification for his current wife and children residing abroad following a second marriage to the children's mother; the rejection of the children's entry application due to alleged tardiness could not be definitively assessed because the application for the wife was still pending, raising the question of whether any missed deadlines for the husband would apply to the wife, and whether there were sufficient grounds for a late reunification of the children if the wife were admitted, leading to a partial acceptance and remand of the case for reconsideration.

Legislator-Regeste

Amtlich

Familiennachzug | [Frist für Familiennachzug von Ehefrau und Kindern bei erneuter Eheschliessung mit der Kindsmutter bzw. vormaligen Ehefrau] Der in der Schweiz niederlassungsberechtigte Beschwerdeführer heiratete zum zweiten Mal die Mutter seiner in Serbien wohnhaften Kinder und stellte daraufhin für seine Ehefrau und seine Kinder ein Einreisegesuch. Der Beschwerdegegner wies das Gesuch bezüglich der Kinder ab, da es verspätet erfolgt sei. Ob das Gesuch bezüglich der Kinder tatsächlich verspätet erfolgt ist, lässt sich nicht abschliessend beurteilen, da der Beschwerdegegner über das Gesuch bezüglich der Ehefrau noch nicht entschieden hat. Sofern die Ehefrau in die Schweiz nachgezogen wird, stellt sich die Frage, ob sie sich die durch den Beschwerdeführer verpassten Fristen entgegenhalten lassen muss (E. 2.3). Zudem ist nicht klar, ob diesfalls ein wichtiger Grund vorliegt, der einen nachträglichen Familiennachzug der Kinder rechtfertigen könnte (E. 3.4). Teilweise Gutheissung. Rückweisung an den Beschwerdegegner.

Schlagwörter

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Familiennachzug niedergelassene Person wichtige familiäre Gründe Ehegatte Wiedererwägung Berichtigung des Zivilstandes

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 47 AIG

This article concerning the conditions for subsequent family reunification was implicitly applied as the core legal basis for the decision regarding the children's entry requests.

Art. 47 Abs. 1 AIG

This specific paragraph concerning the general requirements for subsequent family reunification was implicitly applied in the context of the decision.

Art. 47 Abs. 3 lit. b AIG

This specific paragraph concerning important reasons justifying late family reunification was implicitly considered in the decision regarding the children's entry.

Art. 47 Abs. 4 AIG

This specific paragraph concerning the transfer of deadlines for subsequent family reunification was implicitly considered in the decision.

Art. 43 AIG

This article concerning the entry requirements was implicitly considered in the context of the entry applications.

Art. 75 VZAE

This ordinance provision concerning entry into Switzerland was implicitly considered as part of the procedural framework for the applications.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00787

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00787 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.03.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · [Frist für Familiennachzug von Ehefrau und Kindern bei erneuter Eheschliessung mit der Kindsmutter bzw. vormaligen Ehefrau] Der in der Schweiz niederlassungsberechtigte Beschwerdeführer heiratete zum zweiten Mal die Mutter seiner in Serbien wohnhaften Kinder und stellte daraufhin für seine Ehefrau und seine Kinder ein Einreisegesuch.

Der Beschwerdegegner wies das Gesuch bezüglich der Kinder ab, da es verspätet erfolgt sei. Ob das Gesuch bezüglich der Kinder tatsächlich verspätet erfolgt ist, lässt sich nicht abschliessend beurteilen, da der Beschwerdegegner über das Gesuch bezüglich der Ehefrau noch nicht entschieden hat. Sofern die Ehefrau in die Schweiz nachgezogen wird, stellt sich die Frage, ob sie sich die durch den Beschwerdeführer verpassten Fristen entgegenhalten lassen muss (E. 2.3). Zudem ist nicht klar, ob diesfalls ein wichtiger Grund vorliegt, der einen nachträglichen Familiennachzug der Kinder rechtfertigen könnte (E. 3.4).

Teilweise Gutheissung. Rückweisung an den Beschwerdegegner. · --- · Stichworte: · FAMILIENNACHZUG NACHTRÄGLICHER FAMILIENNACHZUG WIEDERVERHEIRATUNG · Rechtsnormen: · Art. 43 AIG Art. 47 AIG Art. 47 Abs. 1 AIG Art. 47 Abs. 3 lit. b AIG Art. 47 Abs. 4 AIG Art. 75 VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2