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VB.2021.00769 • VG ZH VB.2021.00769 KI-generiert

Building Permit Appeal Dismissed Due to Unsafe Permanent Road Access

Geschäftsnummer VB.2021.00769
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal against a building permit decision concerning the construction of a commercial and service building accessing a cantonal road, where the direct access connection to the road was only approved temporarily for site development and required subsequent removal. The court reasoned that while the temporary construction access was permissible, the proposed permanent access for the completed building—involving entry across the verge and sidewalk onto the cantonal road—was unacceptable due to severe traffic safety concerns, especially since a previously approved road project that might have addressed the access point had been entirely revoked, leaving no legally secured permanent access solution.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau eines Gewerbe- und Dienstleistungsgebäudes an einer Staatsstrasse. Die direkte Erschliessung in die Staatsstrasse wurde nur für die Baustellenerschliessung bewilligt und muss nach Bauvollendung zurückgebaut werden. Dies ist unter keinem Titel zu beanstanden. Ein (dazumals separat bewilligtes) Strassenprojekt wurde ferner vollumfänglich - so auch bezüglich des relevanten Einlenkers - aufgehoben. Es existiert damit keine irgendwie geartete, teilrechtskräftige Festsetzung des Einlenkers. Die dauerhafte Erschliessung des Neubauvorhabens im Zeitraum nach Beendigung der Baustelle bis zur allfälligen Realisierung eines Einlenkers (samt Lichtsignalanlage, Spurausbau und Fussgängerquerungen), quasi über die Rabatte sowie das Trottoir in die Staatsstrasse hinein, ist unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten. Abweisung.

Schlagwörter

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Zufahrtsstrasse Baubewilligung Verkehrssicherheitsbedenken Einreisebewilligung öffentlich-rechtliches Bauverbot Sicherheit von Gebäuden

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 226 Abs. V PBG

This provision is cited in the 'Rechtsnormen' section and relates to the substantive issue leading to the dismissal of the appeal concerning the building permit and access.

Art. 66 Abs. 1 LTF

This provision is applied in the dispositive orders concerning the allocation of court costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00769

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00769 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.11.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau eines Gewerbe- und Dienstleistungsgebäudes an einer Staatsstrasse. Die direkte Erschliessung in die Staatsstrasse wurde nur für die Baustellenerschliessung bewilligt und muss nach Bauvollendung zurückgebaut werden. Dies ist unter keinem Titel zu beanstanden.

Ein (dazumals separat bewilligtes) Strassenprojekt wurde ferner vollumfänglich - so auch bezüglich des relevanten Einlenkers - aufgehoben. Es existiert damit keine irgendwie geartete, teilrechtskräftige Festsetzung des Einlenkers. Die dauerhafte Erschliessung des Neubauvorhabens im Zeitraum nach Beendigung der Baustelle bis zur allfälligen Realisierung eines Einlenkers (samt Lichtsignalanlage, Spurausbau und Fussgängerquerungen), quasi über die Rabatte sowie das Trottoir in die Staatsstrasse hinein, ist unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten.

Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAUSTELLENZUFAHRT ERSCHLIESSUNG STAATSSTRASSE STRASSENPROJEKT VERKEHRSSICHERHEIT · Rechtsnormen: · § 226 Abs. V PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3