Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00755 • VG ZH VB.2021.00755 KI-generiert

Marriage does not outweigh removal order after conviction.

Geschäftsnummer VB.2021.00755
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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An individual, previously lawfully ordered to leave the country following a conviction and long-term prison sentence, married a Swiss citizen shortly before their departure deadline and applied for a residence permit. The court acknowledged that the marriage constituted a significant change in circumstances justifying a reassessment of the case. However, the court found that the private interest in remaining in Switzerland did not outweigh the substantial public interest in the individual's removal, especially since the marriage occurred after the removal order was issued. Consequently, the application for a residence permit was denied.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung der Aufenthaltsbewilligung | [Die Beschwerdeführerin wurde im Jahr 2020 nach einer Veurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen. Kurz vor Ablauf ihrer Ausreisefrist heiratete sie einen Schweizer und ersuchte um Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung.] In der Heirat der Beschwerdeführenden ist eine genügend gewichtige Änderung der Sachlage zu sehen, um einen Anspruch auf eine Neubeurteilung zu begründen (E. 3.1). Damit hat ihr privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz jedoch noch nicht derart an Gewicht gewonnen, als dass das immer noch grosse öffentliche Interesse an einer Fernhaltung aufgewogen würde, zumal die Ehe erst nach der Wegweisung der Beschwerdeführerin eingegangen wurde (zum Ganzen E. 3.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Abschiebung Aufenthaltsbewilligungen Ausreise Einspruch gegen die Eheschliessung Entlassung aus dem Bürgerrecht einvernehmliches Getrenntleben

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 42 Abs. 1 AIG

This provision was used to assess the conditions for granting an residence permit.

Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG

This provision was used as a basis for the decision to deny the residence permit due to previous criminal conviction and expulsion.

Art. 8 EMRK

This provision was applied in the context of balancing the private interest in remaining in Switzerland against the public interest in expelling the individual.

Art. 96 AIG

This provision likely relates to the procedural aspects or the finality of decisions regarding residence permits, applied in the context of the overall ruling.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00755

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00755 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 31.03.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung der Aufenthaltsbewilligung · [Die Beschwerdeführerin wurde im Jahr 2020 nach einer Veurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen. Kurz vor Ablauf ihrer Ausreisefrist heiratete sie einen Schweizer und ersuchte um Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung.] In der Heirat der Beschwerdeführenden ist eine genügend gewichtige Änderung der Sachlage zu sehen, um einen Anspruch auf eine Neubeurteilung zu begründen (E. 3.1).

Damit hat ihr privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz jedoch noch nicht derart an Gewicht gewonnen, als dass das immer noch grosse öffentliche Interesse an einer Fernhaltung aufgewogen würde, zumal die Ehe erst nach der Wegweisung der Beschwerdeführerin eingegangen wurde (zum Ganzen E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ÄNDERUNG DES SACHVERHALTS AUFENTHALTSBEWILLIGUNG HEIRAT NEUBEURTEILUNG RECHTSKRÄFTIGE WEGWEISUNG RENEJA-PRAXIS SCHWEIZER EHEGATTE STRAFFÄLLIGKEIT WIDERRUFSGRUND · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 96 AIG Art. 8 EMRK · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4