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VB.2021.00751 • VG ZH VB.2021.00751 KI-generiert

Employee Dismissal Over Workplace Conflict and Employer Misconduct

Geschäftsnummer VB.2021.00751
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed a case concerning an immediate dismissal following an employee's three instances of negative remarks and threatened disadvantages towards their superior, which the employer argued destroyed the necessary trust for the employment relationship. The court reasoned that while the employee's statements were capable of destroying the basis of trust, they were insufficient, in the overall context of a ten-year employment, to make continued service unreasonable, especially since the employer had shown an intent to terminate the relationship for some time and had inadequately fulfilled its duty of care by repeatedly and incorrectly asserting the employee had resigned, thereby contributing significantly to the conflict. Consequently, the immediate dismissal was deemed unlawful, leading to an award of wage compensation and a penalty indemnity.

Legislator-Regeste

Amtlich

fristlose Entlassung | [Fristlose Kündigung, nachdem der Beschwerdeführer sich dreimal negativ über seinen Vorgesetzten geäussert bzw. diesem Nachteile andgedroht hatte.] Die Äusserungen des Beschwerdeführers wären grundsätzlich geeignet, die für das Arbeitsverhältnis wesentliche Vertrauensgrundlage zu zerstören. Sie sind jedoch im Gesamtkontext zu würdigen: Vorliegend führten die Äusserungen nicht zur Unzumutbarkeit der Fortführung des bereits mehr als zehn Jahre dauernden Arbeitsverhältnisses. Die Beschwerdegegnerin wollte das Arbeitsverhältnis bereits seit einiger Zeit nicht mehr weiterführen und berief sich mehrmals unzutreffenderweise darauf, dass der Beschwerdeführer selber gekündigt habe. Sie trug dadurch massgeblich zum Konflikt bei und kam ihrer Fürsorgepflicht nur ungenügend nach. Die fristlose Kündigung ist rechtswidrig (E. 6). Anspruch auf Lohnersatz und Zusprechung einer Pönalentschädigung (E. 7 und 8). Gegenstandslosigkeit UP/URB. Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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fristlose Entlassung Arbeitsverhältnis ungerechtfertigte Kündigung Arbeitskämpfe Entschädigung für Dienstleistungen Stellenabbau

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 6 Abs. 1 EMRK
· --- · Stichworte: · BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES FRISTLOSE ENTLASSUNG FRISTLOSE KÜNDIGUNG FÜRSORGEPFLICHT KONFLIKT AM ARBEITSPLATZ LOHNERSATZ PÖNALENTSCHÄDIGUNG RECHTSWIDRIGKEIT UNGERECHTFERTIGTE KÜNDIGUNG UNZUMUTBARKEIT VERBALINJURIE WICHTIGER GRUND · Rechtsnormen: · Art. 6 Abs. 1 EMRK Art.
Art. 337 OR
The court determined that the termination was unlawful based on the provisions governing immediate dismissal for just cause.
Art. 337c OR
The court awarded compensation based on the regulations concerning compensation for wrongful immediate termination.
§ 54 Abs. 1 VRG
This procedural rule was likely used in the final orders regarding the outcome of the administrative appeal.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 337 OR

The court determined that the termination was unlawful based on the provisions governing immediate dismissal for just cause.

Art. 337c OR

The court awarded compensation based on the regulations concerning compensation for wrongful immediate termination.

§ 54 Abs. 1 VRG

This procedural rule was likely used in the final orders regarding the outcome of the administrative appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00751

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00751 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.06.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · fristlose Entlassung · [Fristlose Kündigung, nachdem der Beschwerdeführer sich dreimal negativ über seinen Vorgesetzten geäussert bzw. diesem Nachteile andgedroht hatte.] Die Äusserungen des Beschwerdeführers wären grundsätzlich geeignet, die für das Arbeitsverhältnis wesentliche Vertrauensgrundlage zu zerstören.

Sie sind jedoch im Gesamtkontext zu würdigen: Vorliegend führten die Äusserungen nicht zur Unzumutbarkeit der Fortführung des bereits mehr als zehn Jahre dauernden Arbeitsverhältnisses. Die Beschwerdegegnerin wollte das Arbeitsverhältnis bereits seit einiger Zeit nicht mehr weiterführen und berief sich mehrmals unzutreffenderweise darauf, dass der Beschwerdeführer selber gekündigt habe. Sie trug dadurch massgeblich zum Konflikt bei und kam ihrer Fürsorgepflicht nur ungenügend nach. Die fristlose Kündigung ist rechtswidrig (E. 6). Anspruch auf Lohnersatz und Zusprechung einer Pönalentschädigung (E. 7 und 8).

Gegenstandslosigkeit UP/URB. Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES FRISTLOSE ENTLASSUNG FRISTLOSE KÜNDIGUNG FÜRSORGEPFLICHT KONFLIKT AM ARBEITSPLATZ LOHNERSATZ PÖNALENTSCHÄDIGUNG RECHTSWIDRIGKEIT UNGERECHTFERTIGTE KÜNDIGUNG UNZUMUTBARKEIT VERBALINJURIE WICHTIGER GRUND · Rechtsnormen: · Art. 6 Abs. 1 EMRK Art. 337 OR Art. 337c OR § 54 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3