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VB.2021.00728 • VG ZH VB.2021.00728 KI-generiert

Asylum Seeker's Appeal for Marriage Preparation Residence Permit Granted

Geschäftsnummer VB.2021.00728
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A rejected asylum seeker, residing unlawfully in the country for over a decade, appealed a denial for a short-term residence permit necessary to prepare for his impending marriage to a Swiss national. The court reasoned that since the marriage was foreseeable and the applicant would prima facie meet the requirements for a residence permit after marriage, the mere risk of requiring social assistance was insufficient grounds to deny the temporary permit needed for marriage preparation, thus granting the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | [Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung: Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen abgewiesenen Asylbewerber, der seit über zehn Jahren illegal in der Schweiz lebt. Er möchte seine Schweizer Verlobte heiraten.] Die Eheschliessung zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Verlobten ist absehbar (E. 2.4), weshalb summarisch zu prüfen bleibt, ob der Beschwerdeführer nach der Heirat die Zulassungsvoraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung offensichtlich erfüllt (E. 2.5). Entgegen der Meinung der Vorinstanz genügt ein Fürsorgerisiko nicht, um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu verweigern. Es wird vorausgesetzt, dass der Beschwerdeführer tatsächlich einen Widerrufsgrund erfüllt, was vorliegend prima facie nicht zutrifft. Gutheissung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Asylgrund Einspruch gegen die Eheschliessung Asylgesuch nigerianischer Staatsangehöriger Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Ausschaffungshaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 15 Abs. 2 AIG

The appeal was allowed because the court found that the requirements for issuing a residence permit after the marriage were prima facie met, overriding the lower court's refusal based on potential welfare dependency.

Art. 64 BGG

Applied to grant the appellant legal aid for the proceedings.

Art. 66 Abs. 1 BGG

Applied to decide on the costs of the proceedings following the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00728

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00728 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.12.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat · [Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung: Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen abgewiesenen Asylbewerber, der seit über zehn Jahren illegal in der Schweiz lebt. Er möchte seine Schweizer Verlobte heiraten.] Die Eheschliessung zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Verlobten ist absehbar (E. 2.4), weshalb summarisch zu prüfen bleibt, ob der Beschwerdeführer nach der Heirat die Zulassungsvoraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung offensichtlich erfüllt (E. 2.5).

Entgegen der Meinung der Vorinstanz genügt ein Fürsorgerisiko nicht, um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu verweigern. Es wird vorausgesetzt, dass der Beschwerdeführer tatsächlich einen Widerrufsgrund erfüllt, was vorliegend prima facie nicht zutrifft. Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG VORBEREITUNG DER HOCHZEIT · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3