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VB.2021.00677 • VG ZH VB.2021.00677 KI-generiert

Employee Vacation Pay Dispute Over Mandated Leave Before Contract End

Geschäftsnummer VB.2021.00677
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An employee, instructed by their employer to use accrued vacation time before the end of a fixed-term contract, subsequently sought payment in lieu of untaken vacation days, claiming inability to use them due to illness. The court rejected the claim, reasoning that the submitted medical certificates did not substantiate the alleged inability to take vacation, and further found that the employer was permitted to mandate the use of vacation time shortly before the employment concluded.

Legislator-Regeste

Amtlich

Barabgeltung von Ferienguthaben | [Die Beschwerdeführerin wurde von ihrer Arbeitgeberin aufgefordert, ihr Ferienguthaben bis zum Ende ihrer befristeten Anstellung zu beziehen. Nach dem Ende ihrer Anstellung verlangte die Beschwerdeführerin die Abgeltung ihrer Ferientage, da sie diese wegen Krankheit nicht habe beziehen können.] Die von der Beschwerdeführerin eingereichten Arztzeugnisse vermögen ihre behauptete Ferienunfähigkeit nicht zu belegen (E. 2.4). Die Arbeitgeberin durfte den Ferienbezug kurz vor dem Ende der Anstellung der Beschwerdeführerin anordnen (E. 2.5) Abweisung.

Schlagwörter

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befristeter Arbeitsvertrag Auftrag unbezahlter Urlaub medizinische Gründe Vorvertragliche Rechte und Pflichten Ferienentschädigung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 83 Abs. 1 VVPG
This provision is the legal basis for the court's decision to reject the claim for holiday compensation.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 83 Abs. 1 VVPG

This provision is the legal basis for the court's decision to reject the claim for holiday compensation.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00677

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00677 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.12.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Barabgeltung von Ferienguthaben · [Die Beschwerdeführerin wurde von ihrer Arbeitgeberin aufgefordert, ihr Ferienguthaben bis zum Ende ihrer befristeten Anstellung zu beziehen. Nach dem Ende ihrer Anstellung verlangte die Beschwerdeführerin die Abgeltung ihrer Ferientage, da sie diese wegen Krankheit nicht habe beziehen können.] Die von der Beschwerdeführerin eingereichten Arztzeugnisse vermögen ihre behauptete Ferienunfähigkeit nicht zu belegen (E. 2.4).

Die Arbeitgeberin durfte den Ferienbezug kurz vor dem Ende der Anstellung der Beschwerdeführerin anordnen (E. 2.5) Abweisung. · --- · Stichworte: · ARBEITSPLATZBEZOGENE ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARZTZEUGNIS FERIENABGELTUNG FERIENGUTHABEN FERIENUNFÄHIGKEIT · Rechtsnormen: · § 83 Abs. 1 VVPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3