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VB.2021.00655 • VG ZH VB.2021.00655 KI-generiert

Appeal Against Residency Revocation for Convicted Resident with Family Ties

Geschäftsnummer VB.2021.00655
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered the appeal against the revocation of a permanent residency permit for an individual sentenced to four years imprisonment for multiple serious narcotics offenses, despite the individual having lived in the country for over 20 years, currently being incarcerated but holding a positive probation report and having a job offer, and being a crucial support for two minor Swiss children with special needs. The court reasoned that the private interests in maintaining the individual's residency, primarily stemming from the right to family life concerning the vulnerable children, outweighed the public interest in deportation, leading to the admission of the appeal and the annulment of the revocation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund der Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe nach über 20-jährigem Aufenthalt in der Schweiz.] Der Beschwerdeführer wurde wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Dabei handelte es sich um sein erstes grösseres Delikt. Er befindet sich derzeit im Strafvollzug, hat jedoch eine Stelle in Aussicht und sein Vollzugsbericht fällt positiv aus. Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko weiterer Straftaten bestehen keine (E. 3.3). Der Beschwerdeführer ist eine wichtige Stütze für seine zwei minderjährigen Schweizer Kinder, die beide besondere Bedürfnisse aufweisen. Daher überwiegen die privaten Interessen an dessen Aufenthalt in der Schweiz das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung (E. 3.4). Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB. Gutheissung.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug Familienwegweisung niedergelassene Person Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Strafzumessung Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

This article served as the basis for granting the appeal, as the court found that the private interest in remaining outweighed the public interest for revocation.

Art. 8 EMRK

Cited in relation to the right to family life, which was relevant to the finding that the private interest outweighed the public interest.

Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG

Cited in the context of the legal framework concerning the revocation of residence permits.

Art. 96 Abs. 2 AIG

Cited in the context of the legal framework concerning the revocation of residence permits.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00655

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00655 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.08.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund der Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe nach über 20-jährigem Aufenthalt in der Schweiz.] Der Beschwerdeführer wurde wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Dabei handelte es sich um sein erstes grösseres Delikt. Er befindet sich derzeit im Strafvollzug, hat jedoch eine Stelle in Aussicht und sein Vollzugsbericht fällt positiv aus. Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko weiterer Straftaten bestehen keine (E. 3.3). Der Beschwerdeführer ist eine wichtige Stütze für seine zwei minderjährigen Schweizer Kinder, die beide besondere Bedürfnisse aufweisen. Daher überwiegen die privaten Interessen an dessen Aufenthalt in der Schweiz das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung (E. 3.4). Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB.

Gutheissung. · --- · Stichworte: · LÄNGERFRISTIGE FREIHEITSSTRAFE NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG RECHT AUF FAMILIENLEBEN RÜCKFALLGEFAHR VERWARNUNG WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG WIDERRUFSGRUND · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 96 Abs. 2 AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3