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VB.2021.00645 • VG ZH VB.2021.00645 KI-generiert

Appeal Against Building Permit for Excessive Height

Geschäftsnummer VB.2021.00645
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerns an appeal against a building permit decision where the projected building exceeded the permitted height on two facades by 2.75 meters and 1.8 meters, a substantial defect under planning law requiring project revision. The court reasoned that this significant non-compliance could not be cured by a mere conditional stipulation (Auflage) demanding the submission of modified plans, as the required correction was open-ended and allowed for various solutions necessitating a conceptual rework of the project, thus precluding curing the defect as a supplementary provision.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Frage der Zulässigkeit einer Auflage im Fall einer (erheblichen) Überschreitung der Gebäudehöhe. Vorliegend wurde eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe an zwei Fassaden eines projektierten Gebäudes festgestellt, und zwar um 2,75 respektive 1,8 m (E. 3.1). Dieser baurechtliche Mangel muss schon in Anbetracht seines Ausmasses bzw. Gewichts als gewichtiger bzw. nicht ohne besondere Schwierigkeiten behebbarer Mangel im Sinn von § 321 Abs. 1 PBG qualifiziert werden. Dessen Behebung macht eine konzeptionelle Überarbeitung des Projekts erforderlich (E. 3.2.2). Die von der Beschwerdegegnerin statuierte Auflage - es seien abgeänderte Pläne einzureichen - ist nicht konkretisiert, sondern vielmehr völlig offen. Zur Mängelbehebung sind hier verschiedene Möglichkeiten denkbar, wobei etwa auch die Vorinstanz von zwei verschiedenen Varianten ausgeht (E. 3.2.3). Verschiedene im Bauentscheid im Zusammenhang mit der Prüfung der Einordnung erwähnte Elemente würden sodann bei einem neu auszuarbeitenden Projekt wegfallen. Die ästhetischen Auswirkungen der Mängelbehebung sind gegenwärtig nicht beurteilbar (E. 3.2.4). Eine nebenbestimmungsweise Heilung des festgestellten Mangels kommt nicht infrage (E. 3.3). Gutheissung.

Schlagwörter

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Höhe der Baute Bewilligungskonformität nicht bewilligtes Gebäude Ausnahmebewilligung bei der Baubewilligung Bauzonenwidrigkeit Grundeigentum

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 321 Abs. 1 PBG

This provision was cited to qualify the transgression of the allowed building height as a serious defect whose remediation requires a conceptual revision of the project.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00645

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00645 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.05.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Frage der Zulässigkeit einer Auflage im Fall einer (erheblichen) Überschreitung der Gebäudehöhe. Vorliegend wurde eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe an zwei Fassaden eines projektierten Gebäudes festgestellt, und zwar um 2,75 respektive 1,8 m (E. 3.1).

Dieser baurechtliche Mangel muss schon in Anbetracht seines Ausmasses bzw. Gewichts als gewichtiger bzw. nicht ohne besondere Schwierigkeiten behebbarer Mangel im Sinn von § 321 Abs. 1 PBG qualifiziert werden. Dessen Behebung macht eine konzeptionelle Überarbeitung des Projekts erforderlich (E. 3.2.2). Die von der Beschwerdegegnerin statuierte Auflage - es seien abgeänderte Pläne einzureichen - ist nicht konkretisiert, sondern vielmehr völlig offen. Zur Mängelbehebung sind hier verschiedene Möglichkeiten denkbar, wobei etwa auch die Vorinstanz von zwei verschiedenen Varianten ausgeht (E. 3.2.3).

Verschiedene im Bauentscheid im Zusammenhang mit der Prüfung der Einordnung erwähnte Elemente würden sodann bei einem neu auszuarbeitenden Projekt wegfallen. Die ästhetischen Auswirkungen der Mängelbehebung sind gegenwärtig nicht beurteilbar (E. 3.2.4). Eine nebenbestimmungsweise Heilung des festgestellten Mangels kommt nicht infrage (E. 3.3). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFLAGE GEBÄUDEHÖHE MANGEL NEBENBESTIMMUNG ÜBERSCHREITUNG · Rechtsnormen: · § 321 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3